Das Institut für die Bewertung von Lebensmitteln, Arzneimitteln und Kosmetika (LPPOM) hat erklärt, dass das in den sozialen Medien viral gegangene Getränk Kolesom Jumbo bis zu 19,7 Prozent Alkohol enthält und somit als Khamr gilt.
Die Generaldirektorin des LPPOM, Muti Arintawati, gab diese Erklärung am Freitag in Jakarta ab. Sie erläuterte, dass der Alkoholgehalt des Getränks, das aus fermentierten Trauben in Kombination mit Kolesom- oder javanischem Ginseng-Extrakt hergestellt wird, den von üblicherweise in Supermärkten verkauften Bieren weit übersteigt. Muti verwies auf die MUI-Fatwa Nummer 10 aus dem Jahr 2018, die Getränke mit einem Alkohol- oder Ethanolgehalt von über 0,5 Prozent als Khamr einstuft. Solche berauschenden alkoholischen Getränke gelten als unrein (najis) und verboten (haram), unabhängig davon, ob sie in kleinen oder großen Mengen konsumiert werden. Das LPPOM erinnerte die Öffentlichkeit daran, nicht davon auszugehen, dass alle traditionellen Getränke automatisch halal seien, nur weil sie aus natürlichen Zutaten bestehen. Da bei der Fermentation Alkohol entstehen kann, müssen Halal-Prüfungen die Rohstoffe, die Produktionsprozesse und die Eigenschaften des Endprodukts umfassen.