In Strande haben die Bürger in zwei Bürgerentscheiden am 22. Februar die Pläne für eine Seniorenwohnanlage auf der Auwiese und ein Bürgerhaus am Ankerplatz abgelehnt. Die Abstimmungen waren notwendig, nachdem das Oberverwaltungsgericht Schleswig frühere Entscheidungen für rechtswidrig erklärt hatte. Mehrheiten von über 55 Prozent sprachen sich in beiden Fällen dagegen aus.
Die Bürgerentscheide in der schleswig-holsteinischen Gemeinde Strande zogen am 22. Februar 1219 Stimmberechtigte an, von denen rund 1215 wahlberechtigt waren. Bereits während die Abstimmung in der Turnhalle lief, war das erforderliche Quorum von 30 Prozent sicher, unter anderem dank der Briefwähler, die fast ein Drittel der Wähler ausmachten.
Die Ergebnisse zeigten klare Mehrheiten gegen die Projekte: Gegen das Bürgerhaus am Ankerplatz stimmten 432 Personen (55,6 Prozent), dafür 345. Bei der Seniorenwohnanlage auf der Auwiese votierten 437 gegen (56,6 Prozent) und 336 dafür. Somit sind beide Vorhaben abgelehnt.
Die Gemeindevertretung hatte vor Jahren für die Projekte gestimmt, erlitt nun jedoch eine Niederlage. Bürgermeister Holger Klink (CDU) äußerte sich enttäuscht: „Man müsse die Konsequenzen der Entscheide gründlich überdenken.“ Die Abstimmungen folgten auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, das frühere Bürgerentscheide für rechtswidrig befand.
Die Projekte sollten die Infrastruktur in Strande verbessern, doch die Bürger priorisierten offenbar andere Bedürfnisse. Die genauen nächsten Schritte sind unklar, da die Konsequenzen nun überdacht werden müssen.