NSSF
Rentenexperte Wilson Malaba hat die zwei Sonderfälle erläutert, die es NSSF-Beitragzahlern in Kenia ermöglichen, ihre Ersparnisse vor dem 50. Lebensjahr abzuheben. Diese Fälle betreffen dauerhafte Umsiedlung ins Ausland oder Invalidität durch Arbeitsunfähigkeit.