Partei des Volkes
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Oberstes Parteigericht annulliert interne PDG-Wahlen und ordnet Neuwahlen an
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Das Oberste Gericht der Partei des Volkes (PDG) hat die internen Wahlen vom 25. April aufgrund administrativer Unstimmigkeiten für ungültig erklärt und eine Wiederholung des Prozesses unter strengeren Standards angeordnet. Die Liste B, die sich mit 592 zu 78 Stimmen durchgesetzt hatte, wies das Urteil zurück und kündigte Berufung an.