Im Jahr 2025 hat Deutschland das Aufenthaltsrecht von 8232 Ausländern entzogen, was einem leichten Rückgang im Vergleich zu 9277 Fällen im Vorjahr entspricht. Besonders betroffen waren Personen aus Georgien, Albanien und der Türkei. Die Daten stammen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion.
Die Bundesregierung hat in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mitgeteilt, dass Deutschland im vergangenen Jahr 8232 Ausländerinnen und Ausländern das Aufenthaltsrecht entzogen hat. Im Jahr 2024 waren es noch 9277 Fälle. Diese Information wurde der Rheinischen Post und der Deutschen Presse-Agentur zugänglich gemacht.
Am häufigsten betroffen waren Personen aus Georgien mit 671 Ausweisungsverfügungen, gefolgt von Albanien mit 661 und der Türkei mit 618. Im Vorjahr 2024 führte Albanien die Liste mit 923 Fällen an, während Georgien und die Türkei ebenfalls zu den Top-Herkunftsländern gehörten, allerdings in anderer Reihenfolge.
Eine Ausweisung dient der Gefahrenabwehr und macht Betroffene ausreisepflichtig. Sie unterscheidet sich von einer Abschiebung, die erst möglich wird, wenn eine Abschiebungsandrohung erlassen wurde. Ausländer können ausgewiesen werden, wenn sie nach Behörden Einschätzung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, etwa durch begangene Straftaten. Betroffene müssen Deutschland verlassen und dürfen nicht wieder einreisen. Folgen sie der Verfügung nicht, droht eine Abschiebung.
Die Zahlen zeigen einen leichten Rückgang der Ausweisungsmaßnahmen, wobei die betroffenen Herkunftsländer weitgehend gleich blieben.