Grenzkontrollen in Deutschland kosten bislang über 140 Millionen Euro

Seit September 2024 werden an allen deutschen Binnengrenzen Kontrollen durchgeführt, die bis Ende Dezember 2025 rund 140 Millionen Euro an Mehrkosten für die Bundespolizei verursacht haben. Die Kosten umfassen Überstunden, Zulagen und Betriebsausgaben. Die Linken-Abgeordnete Clara Bünger kritisiert die Maßnahme als teure Symbolpolitik.

Die im September 2024 eingeführten Grenzkontrollen an allen deutschen Binnengrenzen haben bis Ende Dezember 2025 Kosten in Höhe von rund 140 Millionen Euro verursacht. Diese "einsatzbedingten Mehrkosten" der Bundespolizei entfallen auf Überstunden, Zulagen, den Betrieb der Kontrollstellen, Materialverbrauch sowie Unterbringungs- und Verpflegungskosten. Das ergibt sich aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken-Abgeordneten Clara Bünger, die dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

Bis Ende Juni 2025 beliefen sich die Ausgaben auf 80,5 Millionen Euro, in der zweiten Jahreshälfte kamen weitere 59,5 Millionen Euro hinzu. Das Ministerium betont, dass die Kosten für Mehrarbeit eine "rechnerische Größe" darstellen und nur dann kassenwirksam werden, wenn innerhalb von 12 Monaten kein Freizeitausgleich gewährt werden kann. Abzüglich dieser Mehrarbeitskosten ergeben sich tatsächliche Ausgaben von 78,2 Millionen Euro.

Im Zeitraum vom 5. August bis 31. Dezember 2025 wurden an den Landgrenzen 14.129 Personen zurückgewiesen, darunter 552 Asylbewerber. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat die Kontrollen zuletzt um weitere sechs Monate über den 15. März hinaus verlängert.

Clara Bünger, fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, bezeichnete die Zahlen als "verheerende Bilanz". Sie sagte dem RND: "140 Millionen Euro Kosten für rechtswidrige Grenzkontrollen, deren praktische Wirkung und Legalität höchst fraglich sind. Diese kostenintensive Symbolpolitik der Abschreckung können wir uns nicht mehr leisten." Bünger forderte, die Kontrollen sofort zu beenden und stattdessen den Zugang zu Integrationskursen nicht einzuschränken.

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