Das Verkehrsministerium hat Betriebsbeschränkungen für den Güterverkehr während der Lebaran Idul Fitri 2026-Periode angekündigt, um einen reibungslosen Heimkehr- und Rückverkehr zu gewährleisten. Die Beschränkungen gelten vom 13. bis 29. März 2026 auf Mautstraßen und Hauptstraßen. Bestimmte Fahrzeuge sind von diesen Regeln ausgenommen.
Das Verkehrsministerium (Kemenhub) hat Betriebsbeschränkungen für den Güterverkehr während der Lebaran Idul Fitri 2026-Periode festgelegt. Diese Regelung zielt darauf ab, den reibungslosen Fluss von Heimkehr- und Rückverkehr zu unterstützen und gilt sowohl für Mautstraßen als auch für Hauptstraßen. Generaldirektor für Landverkehr bei Kemenhub, Aan Suhanan, erklärte, dass die Beschränkungen Lkw mit drei oder mehr Achsen, Lkw mit Anhängern, Sattelanhänger sowie Fahrzeuge mit Bergprodukten, Bergergebnissen und Baumaterialien umfassen. „Die Betriebsbeschränkungen für den Güterverkehr während der Lebaran-Periode werden kontinuierlich von 13. März 2026 um 12:00 Uhr Ortszeit bis 29. März 2026 um 24:00 Uhr Ortszeit durchgesetzt“, sagte Aan am Donnerstag, den 12. Februar 2026. Ausgenommen und weiterhin im Betrieb befindliche Fahrzeuge umfassen solche, die BBM/BBG, Vieh, Dünger und Katastrophenhilfe transportieren. Die Güterverteilung ist mit Zweiaxler-Fahrzeugen weiterhin möglich, mit Ausnahme von Bergprodukten wie Erde, Sand, Stein, Bergergebnissen sowie Baumaterialien wie Eisen, Zement und Holz. Grundnahrungsmittel können verteilt werden, sofern die Fahrzeuge die Ladung oder Abmessungen nicht überschreiten und durch Vertrags- oder Vereinbarungsdokumente zwischen Güterbesitzer und Transportunternehmer gestützt werden. Zulässige Betriebsfahrzeuge müssen mit einem Ladebrief des Güterbesitzers ausgestattet sein, der Angaben zu Güterart, Zielort sowie Name und Adresse des Besitzers enthält. Dieser Brief muss auf der linken Seite der Frontscheibe angebracht sein. Diese Vorschriften sind in dem gemeinsamen Erlass (SKB) Nummer KP-DRJD 854 von 2026; HK.201/1/21/DJPL/2026; Kep/43/II/2026; 20/KPTS/Db/2026 festgelegt, unterzeichnet von Aan Suhanan, Generaldirektor für Seeverkehr Muhammad Masyhud, Generaldirektor für Straßeninfrastruktur im Ministerium für öffentliche Arbeiten Roy Rizali Anwar und Leiter des Verkehrskorps der Nationalpolizei Irjen Pol Agus Suryonugroho.