Die Independent Electoral and Boundaries Commission (IEBC) hat damit gedroht, die Parlamentsnachwahl in Ol Kalou aufgrund von Gewalt während der Wahlkampfphase zu verschieben oder abzusagen. Das Wahlgesetz von 2011 erlaubt dies unter bestimmten Voraussetzungen.
Gemäß dem Wahlgesetz von 2011 (Elections Act 2011), Abschnitt 55B, kann die IEBC eine Wahl in einem Wahlkreis verschieben, wenn sie feststellt, dass die Durchführung der Abstimmung am festgesetzten Datum nicht möglich wäre oder die Glaubwürdigkeit und Sicherheit des Prozesses gefährden würde.
Das Gesetz nennt drei Schlüsselsituationen, die zu einer Verschiebung führen können: eine schwere Störung der öffentlichen Ordnung, eine Naturkatastrophe oder ein anderer Notfall sowie schwerwiegende Wahlmanipulationen. Die jüngsten Gewalttaten in Ol Kalou könnten beispielsweise eine Verzögerung erzwingen, falls sie eine Sicherheitsbedrohung für Wähler und Beamte darstellen.
Nach einer Verschiebung schreibt das Gesetz vor, dass die Wahl zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden muss. Die Kommission kann auch anordnen, dass die Wahlergebnisse verkündet werden, wenn sie davon überzeugt ist, dass ein Ausbleiben der Stimmabgabe im betroffenen Gebiet das Gesamtergebnis nicht verändern würde.