Der Oberste Gerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass die bestehenden Zuteilungen für die Ethanol-Versorgung für das Ethanol-Versorgungsjahr (ESY) 2025-26 unverändert bleiben. Diese einstweilige Verfügung erging im Rahmen der Anhörung eines Antrags von BPCL, der sich gegen ein Urteil des High Court von Karnataka richtete. Die Entscheidung betrifft Indiens Ethanol-Beimischungsprogramm.

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