Der Oberste Gerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass die bestehenden Zuteilungen für die Ethanol-Versorgung für das Ethanol-Versorgungsjahr (ESY) 2025-26 unverändert bleiben. Diese einstweilige Verfügung erging im Rahmen der Anhörung eines Antrags von BPCL, der sich gegen ein Urteil des High Court von Karnataka richtete. Die Entscheidung betrifft Indiens Ethanol-Beimischungsprogramm.
Ein Richtergremium bestehend aus MM Sundresh und Sheel Nagu erließ eine Mitteilung zu dem Antrag und untersagte jegliche Änderung des Zuteilungsrahmens. Das Gericht handelte, nachdem Generalstaatsanwalt R. Venkataramani argumentiert hatte, dass die Anordnung des High Court von Karnataka die bereits im Oktober 2025 finalisierten Zuteilungen gefährden könnte. Die Zuteilungen waren 378 Lieferanten für etwa 10.500 Millionen Liter Ethanol mitgeteilt worden. Laut BPCL wurden bis Mitte Juni bereits rund 6.800 Millionen Liter geliefert. Der Rechtsstreit ging von einer Petition des in Karnataka ansässigen Unternehmens VINP Distilleries and Sugars Pvt Ltd aus, das eine höhere Zuteilung angestrebt hatte. Der High Court von Karnataka hatte die Ölvermarktungsgesellschaften angewiesen, eine Erhöhung der Zuteilung für das Unternehmen zu prüfen. Der Oberste Gerichtshof stellte fest, dass die Angelegenheit weitreichende Auswirkungen auf die nationale Politik habe und eine Klärung an einer zentralen Stelle erfordere.