Der Oberste Gerichtshof hat am Dienstag zugestimmt, im Juli eine Anfechtung des SHANTI Act 2025 zu verhandeln. Dabei merkte das Gericht an, dass die Begrenzung der Haftung privater Betreiber bei nuklearen Zwischenfällen eine Frage der Finanzpolitik sei, die sich der gerichtlichen Überprüfung entziehe.
Ein Richtergremium unter der Leitung des obersten indischen Richters Surya Kant sowie der Richter Joymalya Bagchi und Vipul M Pancholi äußerte diese Ansicht im Rahmen einer Klage im öffentlichen Interesse, die vom ehemaligen Beamten EAS Sarma eingereicht wurde. Die Petition stellt Bestimmungen in Frage, die die Haftung privater Betreiber auf bis zu 100 Crore ₹ und die verbleibende Haftung der Regierung auf rund 3.000 Crore ₹ begrenzen. Anwalt Prashant Bhushan, der die Kläger vertritt, argumentierte, dass die Obergrenzen die Sicherheitsstandards gefährden könnten, und verwies auf die Katastrophen von Tschernobyl und Fukushima, bei denen sich die Schäden auf Hunderte Milliarden Dollar beliefen. Das Gericht entgegnete, dass das Gesetz die Befugnis der Verfassungsgerichte zur Festlegung von Entschädigungen für Opfer nicht aufhebe. Das Gericht stellte fest, dass Kernenergie für die Entwicklung weiterhin notwendig sei und höhere Haftungsobergrenzen ausländische Investitionen abschrecken könnten. Es wird sich im Juli erneut mit der Angelegenheit befassen, um Bedenken hinsichtlich der regulatorischen Unabhängigkeit und der öffentlichen Sicherheit zu erörtern.