Oberster Gerichtshof hinterfragt Logik bei der Prüfung von Glaubensfragen in der Sabarimala-Anhörung

Ein neunköpfiger Senat des Obersten Gerichtshofs erklärte am Mittwoch, dass Gerichte im Namen von Reformen Religion nicht aushöhlen dürfen und Logik möglicherweise nicht das richtige Instrument sei, um Glaubens- und Überzeugungssysteme zu prüfen. Die Äußerungen fielen am zweiten Tag der Anhörung zu einem Verweis aus dem Sabarimala-Urteil von 2018. Die Zentralregierung widersprach der Auffassung, dass Gerichte religiöse Praktiken als Aberglauben einstufen sollten.

Am 8. April 2026 setzte ein neunköpfiger Senat unter dem Vorsitz des indischen Obersten Richters Surya Kant die Anhörung zu verfassungsrechtlichen Fragen fort, die sich aus Petitionen zur Überprüfung des Sabarimala-Urteils vom 28. September 2018 ergaben. Dieses Urteil hatte die Altersbeschränkungen für den Zutritt von Frauen zum Heiligtum in Kerala aufgehoben.

Der Senat bemerkte, dass Gerichte Religion nicht im Namen von Reformen aushöhlen könnten und Logik möglicherweise nicht das geeignete Werkzeug sei, um Glaubens- und Überzeugungssysteme zu untersuchen. Richter Joymalya Bagchi sagte: „Wir verstehen den Zweck der Legislative gemäß Artikel 25(2)(b), aber das nimmt dem Gericht nicht die verbleibende Zuständigkeit in einem geeigneten Fall.“ Der für die Zentralregierung auftretende Solicitor General Tushar Mehta entgegnete: „Ein säkulares Gericht kann nicht über eine religiöse Praxis als bloßen Aberglauben entscheiden, da es Ihnen an wissenschaftlicher Kompetenz fehlt. Meine Herren sind Experten auf dem Gebiet des Rechts, nicht auf dem Gebiet der Religion.“

Richter Ahsanuddin Amanullah erklärte, das Gericht habe im Rahmen der gerichtlichen Überprüfung die Zuständigkeit, Aberglauben zu identifizieren. Mehta argumentierte, dies falle gemäß Artikel 25(2)(b) in die Befugnis der Legislative. Richterin B V Nagarathna hinterfragte die Klagebefugnis der Petenten und merkte an: „Die ursprünglichen Kläger... sind keine Gläubigen. Kein Gläubiger hat dies angefochten.“

Die leitende Anwältin Indira Jaising vertrat die Indian Young Lawyers Association. Der Oberste Richter sagte, die Anhörung werde fortgesetzt, wobei die Verfahren am Donnerstag wiederaufgenommen werden sollen. Dem Senat gehören außerdem die Richter M M Sundresh, Aravind Kumar, Augustine George Masih, Prasanna B Varale und R Mahadevan an.

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