Oberster Gerichtshof stellt Berufung der Zentralregierung zu Fact-Check-Einheiten wieder her

Der Oberste Gerichtshof hat den Einspruch der Union-Regierung gegen ein Urteil des Bombay High Court wiederbelebt, das den Versuch des Zentrums unter den IT-Regeln von 2021, eine Fact-Checking Unit einzurichten, für nichtig erklärt hatte. Die Wiederherstellung erfolgte, nachdem die Regierung dem Gericht mitgeteilt hatte, dass sie gerichtliche Rechtsmittel verfolgen wolle. Der Einspruch war zuvor wegen ungebesserter Verfahrensmängel abgewiesen worden.

New Delhi: Der Oberste Gerichtshof hat am Donnerstag die Sondererlaubnispetition (SLP) der Union-Regierung zu ihrer ursprünglichen Nummer wiederhergestellt, die das Urteil des Bombay High Court vom September 2024 angeht. Dieses Urteil hatte Regel 3(1)(b)(v) der Information Technology (Intermediary Guidelines and Digital Media Ethics Code) Rules, 2021, für verfassungswidrig erklärt. Ein Einzelrichterbank unter Justice Vijay Bishnoi hat den Wiederherstellungsantrag des Zentrums geprüft und IA Nr. 314593/2025 zur Bewilligung der Verzögerung genehmigt. Das Gericht erklärte: „IA Nr. 314593/2025 zur Bewilligung der Verzögerung bei der Einreichung des Wiederherstellungsantrags ist genehmigt… IA Nr. 314591/2025 zur Wiederherstellung ist genehmigt… Die Sondererlaubnispetition (SLP) wird zu ihrer ursprünglichen Nummer wiederhergestellt.“ Das Zentrum reichte die Petition am 24. Dezember 2024 ein, sie wurde jedoch im Juni 2025 auf administrativer Seite abgewiesen, nachdem die bis zum 25. April 2025 fälligen Mängel, die vom Registry festgestellt wurden, nicht behoben wurden. In seinem Wiederherstellungsantrag erklärte die Regierung, dass die Verzögerung aus internen Beratungen resultierte, ob die Probleme des High Courts ohne gerichtliche Rechtsmittel behoben werden sollten, unter Einbeziehung von Ansichten verschiedener Behörden. Das Zentrum argumentierte, dass der Fehler unabsichtlich war und sein Recht nach Artikel 136 der Verfassung nicht zunichtegemacht werden sollte. Der Streit dreht sich um die Änderung der Regeln von 2023, die das Zentrum ermächtigt, eine Fact-Check-Einheit zu benennen, um „falsche oder gefälschte oder irreführende“ Informationen zu Geschäftsangelegenheiten der Regierung zu identifizieren. Im März 2024 benannte das Ministerium für Elektronik und Informationstechnologie die Fact-Check-Einheit des Press Information Bureau, doch der Oberste Gerichtshof legte sie laufend. Der Bombay High Court fällte im Januar 2024 ein geteiltes Urteil, wobei der dritte Richter im September 2024 die Änderung für verfassungswidrig erklärte, da sie vage, zu umfassend sei und der Regierung erlaube, in ihrer eigenen Sache zu entscheiden, was einen chilling effect auf Vermittler habe. Die Regierung argumentiert, dass die Regel nur absichtliche Fehlinformationen ziele, nicht Kritik oder Satire, und Vermittler zu angemessenen Anstrengungen bei markiertem Inhalt auffordere.

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