Das Oberste Gericht in Delhi hat die gegen die NDTV-Gründer Prannoy Roy und Radhika Roy erlassenen Ausweisungsbeschlüsse aufgehoben, da es ihre verlängerte Vollstreckung für unverhältnismäßig und willkürlich hält. Richter Sachin Datta entschied, dass sie das Grundrecht auf Auslandsreisen nach Artikel 21 der Verfassung in ungerechtfertigter Weise einschränken. Das Gericht wies das Paar an, uneingeschränkt mit den Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten.
Das Oberste Gericht in Delhi hat am Freitag auf Antrag des CBI die von der Einwanderungsbehörde im Jahr 2019 ausgestellten und ab dem 11. Januar 2021 geltenden Ausreiseverbote gegen die ehemaligen Direktoren und Promoter von NDTV, Prannoy Roy und Radhika Roy, aufgehoben. Richter Sachin Datta befand, dass die verlängerte Aufrechterhaltung der LOCs "unverhältnismäßig und willkürlich" sei, da das Recht, ins Ausland zu reisen, integraler Bestandteil des Rechts auf Leben und persönliche Freiheit gemäß Artikel 21 der Verfassung sei. Das Gericht stellte fest, dass gegen die Roys seit über fünf Jahren Haftbefehle verhängt wurden, obwohl sie bei den Ermittlungen voll und ganz kooperierten, nie versuchten zu fliehen und seit der Registrierung der Anklage keine Anklage erhoben wurde. Das CBI reichte die erste Anzeige im Jahr 2017 ein, für die ein Gericht im Jahr 2025 einen Abschlussbericht akzeptierte. Ein zweites Verfahren wurde im August 2019 wegen Betrugs und nach dem Prevention of Corruption Act eingeleitet. Nach Angaben des CBI soll NDTV Ltd. zwischen Mai 2004 und Mai 2010 etwa 32 Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern, darunter auch Steueroasen, gegründet haben, um Gelder aus dem Ausland weiterzuleiten. Bislang wurde jedoch noch keine Anklageschrift eingereicht. Das Gericht wies das Ehepaar an, sich zu verpflichten, bei Bedarf vor der Ermittlungsbehörde zu erscheinen und umfassend zu kooperieren.