Bombay High Court weist Antrag auf CBI-Untersuchung zu Bestechungsvorwürfen gegen Adani Green ab

Der Bombay High Court hat am Freitag einen Antrag auf eine CBI-Untersuchung wegen Bestechungsvorwürfen gegen Adani Green Energy Ltd bei der Sicherung von Solarenergieverträgen abgewiesen. Der Antragsteller berief sich auf US-Gerichtsverfahren, doch das Gericht verwies auf das Fehlen seiner Glaubwürdigkeit und mangelnde Klagebefugnis.

Ein Senat des Bombay High Court, bestehend aus dem Vorsitzenden Richter Shree Chandrashekhar und Richter Suman Shyam, wies den Antrag des 61-jährigen Jitendra Maru aus Silvassa ab. Maru hatte die Anweisung an das CBI gefordert, ein Ermittlungsverfahren nach dem Gesetz zur Korruptionsbekämpfung (Prevention of Corruption Act) einzuleiten und von den US-Behörden beschlagnahmte "Bestechungsnotizen sowie elektronische Daten und Aufzeichnungen" sicherzustellen. Der Antrag behauptete ein organisiertes Bestechungssystem unter Beteiligung von Adani Green Energy und der in Delhi ansässigen Firma Azure Global, wonach 2.000 Crore Rupien an Beamte staatlicher Stromversorger in Andhra Pradesh, Tamil Nadu, Maharashtra, Odisha, Chhattisgarh sowie Jammu und Kaschmir gezahlt werden sollten. Die Bestechungsgelder sollten den Abschluss von Stromabnahmeverträgen zu überhöhten Tarifen und mit höheren Mengen an Solarenergie ermöglichen. Diese Details wurden Berichten zufolge von einem geschäftsführenden Direktor von Adani Green Energy festgehalten, vom FBI beschlagnahmt und in einem Verfahren vor einem Gericht im New Yorker Eastern District wiedergegeben. Das Gericht stellte fest, dass der Antragsteller seine Integrität nicht nachweisen konnte und keine Klagebefugnis für den Antrag besaß. Es merkte an, dass solche Petitionen den Ruf und die Geschäftsaussichten von Unternehmensgruppen schädigen könnten. Derselbe Antragsteller hatte zuvor auch eine CBI-Untersuchung gegen Reliance Industries Limited gefordert, weil diese angeblich zwischen 2004 und 2013-14 durch Tiefseebohrungen, die eine Gaswanderung ermöglichten, unrechtmäßig Erdgas aus den Feldern des Krishna-Godavari-Beckens der ONGC gefördert haben soll. Auch dieser Antrag wurde abgewiesen.

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