Bengaluru-Gericht lehnt Abschlussbericht der SIT im Munirathna-Honigfalle-Fall ab

Ein Sondergericht in Bengaluru hat den Abschlussbericht des Special Investigation Team im Honigfalle- und Mordkomplott-Fall gegen BJP-MLA Munirathna Naidu abgelehnt. Das Gericht hat die Criminal Investigation Department angewiesen, eine erneute Untersuchung durchzuführen. Die Entscheidung fiel auf eine Protestpetition des JD(S)-Führers M. Narayanaswamy.

Bei einer bedeutsamen Entwicklung hat ein Sondergericht für gewählte Vertreter in Bengaluru den am 26. Februar von der Special Investigation Team (SIT) vorgelegten „B-Bericht“ in dem hochkarätigen Honigfalle- und Mordkomplott-Fall abgelehnt, der den BJP-MLA Munirathna Naidu aus Rajarajeshwarinagar betrifft. Der Fall geht auf eine Beschwerde zurück, die im November 2024 von M. Narayanaswamy, einem Funktionär der Janata Dal (Secular) und Bewohner von Laggere in Nandini Layout, eingereicht wurde. Narayanaswamy warf Naidu und anderen, einschließlich drei Frauen, vor, eine Verschwörung zu planen, um ihn und seine Frau Manjula in Honigfalle-Fälle zu verwickeln und sie zu ermorden. Die Angelegenheit wurde an eine SIT überwiesen, die Vorwürfe gegen Naidu und seine Verbündeten untersucht. Am 28. April 2025 legte die SIT einen „B-Bericht“ vor, in dem sie mangelnde Beweise für ein Fortsetzen des Verfahrens feststellte. Daraufhin reichte Narayanaswamy eine Protestpetition beim Sondergericht ein. Richter K. N. Shivakumar lehnte in seinem Urteil den Abschlussbericht ab und nahm die Protestpetition an. Der Richter stellte fest, dass der ermittelnde Beamte frühere Vorfälle, die in der Beschwerde erwähnt wurden, nicht berücksichtigt habe, die Naidus langjährigen Groll und politische Rache gegen Narayanaswamy und seine Frau belegten. Diese Vorfälle lieferten nach Gerichtsansicht das Motiv für die angebliche Honigfalle, um Narayanaswamis politische Karriere zu zerstören. Das Urteil hieß: „The final ‘B’ report submitted by the investigation officer DySP SIT, CID, Bengaluru is rejected and the protest petition filed by the de facto complainant is allowed. In the light of observations made herein above, this court deems it just and proper to refer this matter for further investigation. Accordingly, this matter is referred to the head of SIT, CID, Bengaluru for investigation of the criminal cases against accused 1 (Munirathna), for further investigation.“ Das Gericht hat die nächste Verhandlung für den 30. März angesetzt. Dieses Urteil sorgt für anhaltende Prüfung von Naidu, der mit mehreren Strafvorwürfen konfrontiert ist.

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