Der Oberste Gerichtshof hat die Regierungen von Gujarat und Maharashtra aufgefordert, auf die Berufungen zweier Verurteilter im Vergewaltigungsfall Bilkis Bano aus dem Jahr 2002 zu reagieren. Die Richter Rajesh Bindal und Vijay Bishnoi erließen Bescheide und setzten eine Anhörung für den 5. Mai an. Die Berufungen richten sich gegen die Verurteilung und die lebenslange Haftstrafe durch das Oberste Gericht von Bombay im Jahr 2017.
Am Dienstag hat der Oberste Gerichtshof die Regierungen von Gujarat und Maharashtra über die Berufungen von Bipinchand Kanaiyalal Joshi und Pradip Ramanlal Modhiya informiert. Die beiden Verurteilten fechten ihre Verurteilung und die lebenslange Haftstrafe an, die das Oberste Gericht von Bombay im Fall der Vergewaltigung von Bilkis Bano im Jahr 2002 am 4. Mai 2017 verhängt hatte. Ein Richtergremium, bestehend aus den Richtern Rajesh Bindal und Vijay Bishnoi, hat die Anhörung für den 5. Mai angesetzt. Die älteren Anwälte Sidharth Luthra und Sonia Mathur vertraten die Verurteilten. Luthra erklärte dem Gericht, dass die Verzögerung bei der Anfechtung des Beschlusses des Obersten Gerichtshofs auf zwischenzeitlich eingetretene Ereignisse zurückzuführen sei: Die Regierung von Gujarat gewährte am 10. August 2022 einen Straferlass, was zu ihrer Freilassung führte. Bilkis Bano focht dies vor dem Obersten Gerichtshof an, der es im Januar 2024 aufhob und entschied, dass die Befugnis zum Straferlass bei Maharashtra liege und Gujarat sie an sich gerissen habe. Die Verurteilten stellten sich daraufhin und befinden sich nun in einem Gefängnis in Gujarat. Der Fall entstand während der Unruhen in Gujarat nach dem Brandanschlag auf den Sabarmati Express in Godhra am 27. Februar 2002. Bilkis Bano, eine 21-jährige schwangere Frau, wurde auf der Flucht mit ihrer Familie, die mehrere Todesopfer zu beklagen hatte, vergewaltigt. Das CBI ermittelte auf Anordnung des Obersten Gerichtshofs im Dezember 2003. Im August 2004 wurde der Prozess nach Mumbai verlegt. Ein benanntes Gericht verurteilte 2008 11 Verurteilte zu lebenslanger Haft nach den IPC-Abschnitten 302 (Mord) und 376(2)(g) (Gruppenvergewaltigung), was vom Obersten Gerichtshof bestätigt wurde.