Das Hochgericht von Gujarat hat eine Anordnung eines Bezirksgerichts aus dem Jahr 2006 aufgehoben, die vorsah, den pensionierten IPS-Beamten R.J. Savani als Beschuldigten in einem Fall eines Überfalls durch eine Menschenmenge aus dem Jahr 1993 zu führen. Richter H.D. Suthar entschied, dass die Beweise nicht ausreichten, um ihn gemäß Abschnitt 319 der Strafprozessordnung vorzuladen.
Das am 6. Mai ergangene Urteil befasste sich mit einem Revisionsantrag von Savani gegen die Anordnung des Bezirksgerichts Nadiad im Distrikt Kheda vom Juli 2006. Diese Anordnung hatte seine Einbeziehung als Beschuldigter und die erneute Vorladung von Zeugen in einem Fall gefordert, der auf einen Vorfall vom 28. Mai 1993 zurückging. Im ursprünglichen FIR behauptete der Kläger R.M. Vaghela, dass Savani, damals stellvertretender Polizeisuperintendent, mit einer etwa 100-köpfigen Menschenmenge erschien und einen Angriff auf den Polizisten Bipin Vaghela anstiftete. Das FIR berief sich auf mehrere Abschnitte des indischen Strafgesetzbuchs sowie auf das Gesetz zur Verhinderung von Gräueltaten gegen registrierte Kasten und Stämme. Der ermittelnde Beamte hatte zuvor einen Abschlussbericht eingereicht, in dem Savani entlastet wurde, mit der Begründung, dass kein Straftatbestand gegen ihn vorliege. Das Hochgericht stellte fest, dass der Kläger zugegeben hatte, selbst nicht am Tatort gewesen zu sein und sich auf Informationen aus zweiter Hand zu verlassen. Richter Suthar merkte an, dass bloßer Verdacht oder Anscheinsbeweise nicht ausreichen, um einen zusätzlichen Beschuldigten vorzuladen. Das Gericht gestattete dem Bezirksrichter, die Angelegenheit nur dann erneut zu prüfen, wenn neue Anscheinsbeweise auftauchen. Das Verfahren gegen die anderen zehn Beschuldigten wird fortgesetzt.