Shiromani Akali Dal-Führer Bikram Singh Majithia hat einen Antrag bei einem Gericht in Chandigarh gestellt, um seinen Namen aus einem Strafverfahren von 2021 im Zusammenhang mit einer Protestaktion streichen zu lassen. Der Fall umfasst Vorwürfe von Gewalt und Verletzung von Anordnungen während einer Demonstration gegen steigende Preise und die Unruhen von 1984. Die Verhandlung ist für den 5. März angesetzt.
Bikram Singh Majithia, ein Führer der Shiromani Akali Dal und ehemaliger Minister in Punjab, hat einen Antrag auf Abweisung bei einem Bezirksgericht in Chandigarh eingereicht. Er möchte aus der Liste der Angeklagten in einem Strafverfahren von 2021 gestrichen werden. Das Verfahren läuft vor einem lokalen Gericht und umfasst Anklagen wegen Gewalt, Auseinandersetzungen mit der Polizei und Verletzung behördlicher Anweisungen. Der Vorfall ereignete sich, als Akali-Dal-Führer, darunter Majithia, versuchten, das Wohnhaus des Chief Ministers in Chandigarh für einen Protest gegen steigende Preise und die anti-sikhischen Unruhen von 1984 zu erreichen. Die Polizei in Chandigarh errichtete Barrikaden, um die Gruppe aufzuhalten. Berichten zufolge entfernten die Demonstranten die Barrieren, behinderten die Polizeiarbeit und ignorierten offizielle Anweisungen. Es kam zu Zusammenstößen, bei denen einige Beamte verletzt wurden. Daraufhin erstattete die Polizeistation Sektor 3 eine Anzeige (FIR) gegen Majithia und andere Teilnehmer. In dem Antrag hob Majithias Anwalt Rajesh Kumar hervor, dass zwei weitere Angeklagte, Mahesh Inder Grewal und Daljit Singh Cheema, von dem Punjab- und Haryana-Hochgericht Entlastung erhielten, das die Anzeige (FIR) gegen sie aufhob. Die Verteidigung fordert dieselbe Behandlung für Majithia und argumentiert, die FIR habe keine rechtliche Grundlage. Laut Anwalt: 'Eine FIR kann nicht direkt auf Basis einer Magistratsbeschwerde eingeleitet werden. Stattdessen muss zunächst eine Privatklage gemäß Paragraph 200 des Strafprozessordnungsgesetzes von 1973 (CrPC) eingereicht werden.' Der Anwalt argumentierte weiter, dass die Behörden keine Beweise oder Zeugen gegen Majithia haben und daher kein haltbarer Fall gegen ihn vorliege. Das Gericht hat den Fall für Argumente am 5. März terminiert.