Ein Gericht in Delhi hat Sarabjit Singh, dem vorgeworfen wird, am Montag mit einem Geländewagen eine Schranke auf dem Gelände der Versammlung von Delhi durchbrochen zu haben, in achttägigen Polizeigewahrsam geschickt. Die Polizei teilte dem Gericht mit, dass ein terroristischer Hintergrund nicht ausgeschlossen werden könne, und bat um Zeit für weitere Ermittlungen. Zwei Sicherheitsbeamte wurden im Zusammenhang mit dem Sicherheitsvorfall suspendiert.
Am Montag durchbrach der 37-jährige Sarabjit Singh mit seinem Geländewagen die Schranke am Tor Nr. 2 des Parlamentskomplexes von Delhi und stellte eine künstliche Pflanze auf dem Vorplatz in der Nähe des Büros von Parlamentspräsident Vijender Gupta ab, der sich zu diesem Zeitpunkt dort aufhielt. Aufnahmen der Videoüberwachung zeigten, dass sich der Beschuldigte mindestens fünf Minuten auf dem Gelände aufhielt, bevor er davonfuhr. Er wurde fast zwei Stunden später in Roop Nagar festgenommen. Am Dienstag ordnete der zuständige Richter am Tis-Hazari-Gericht, Kartik Taparia, acht Tage Polizeigewahrsam für Singh an. Der Sonderstaatsanwalt Atul Kumar Srivastava erklärte vor Gericht, Singh habe versucht, einen Hauptkommissar der CRPF zu überfahren, und angeblich sein Mobiltelefon in einen Fluss in Kurukshetra geworfen, das noch nicht gefunden wurde. Die Polizei beantragte den Gewahrsam, um eine mögliche Verschwörung aufzudecken, einen terroristischen Hintergrund zu prüfen und die Bewegungen des Verdächtigen in Punjab und Uttar Pradesh nachzuvollziehen. Singhs Familie teilte der Polizei mit, dass er an Depressionen leide; das bei dem Vorfall verwendete Fahrzeug habe er erst im vergangenen Monat gekauft. Zudem hatte er zwei Taxifahrer für 2.000 Rupien angeheuert. Der Richter verwies auf die Schwere der Vorwürfe und stellte fest, dass der Beschuldigte nicht den Eindruck mache, als sei er geistig nicht in der Lage, die Konsequenzen seines Handelns zu verstehen. Unterdessen wurden ein Polizeioberkommissar und ein Polizeikommissar der Sicherheitseinheit des Parlaments suspendiert. Der Sonderstaatsanwalt betonte: „Der Aspekt eines terroristischen Aktes kann ohne gründliche Untersuchung nicht ausgeschlossen werden.“