Ein Sondergericht der National Investigation Agency (NIA) in Bengaluru verurteilte Mohammed Shariq, den Hauptbeschuldigten im Fall des Kochtopf-Bombenanschlags von Mangaluru aus dem Jahr 2022, am Montag zu zehn Jahren schwerer Haft. Die Explosion ereignete sich in einer Autorikscha und forderte keine Todesopfer, obwohl Shariq selbst schwere Verletzungen erlitt. Ermittler brachten ihn mit einer vom Islamischen Staat inspirierten Zelle in Verbindung.
Das Sondergericht der National Investigation Agency in Bengaluru verurteilte Mohammed Shariq gemäß den Paragrafen 121A, 122 und 326 des indischen Strafgesetzbuches sowie nach dem Gesetz zur Verhinderung rechtswidriger Aktivitäten (Unlawful Activities (Prevention) Act). Shariq erschien per Videoschalte vor Gericht und bat um Milde, mit dem Hinweis, dass er eine Tochter habe und es keinen weiteren Verdiener in seiner Familie gebe. Das Gericht berücksichtigte dies bei der Strafzumessung. Der Vorfall ereignete sich am 19. November 2022, als ein in einem Schnellkochtopf versteckter improvisierter Sprengsatz in einer Autorikscha nahe Kankanady in Mangaluru explodierte. Ermittler gaben an, dass die Explosion aufgrund eines fehlerhaften Zeitzünders vorzeitig erfolgte, wodurch ein größeres Unglück verhindert wurde. Die NIA bezeichnete den Vorfall als Teil einer Verschwörung zur Gefährdung der nationalen Sicherheit. Shariq, der aus dem Distrikt Shivamogga stammt, wurde mit einer vom Islamischen Staat inspirierten Zelle in Verbindung gebracht, die in Teilen Karnatakas operierte. Er wurde bereits in einem Fall aus dem September 2022 gesucht, bei dem es um die angebliche Erprobung von Sprengvorrichtungen ging. Im Jahr 2020 war er wegen staatsfeindlicher Graffiti in Mangaluru verhaftet und später gegen Kaution freigelassen worden. Die Zelle stand mit Versuchssprengungen an den Ufern des Flusses Tunga in Verbindung und besaß Materialien zum Bau von Sprengvorrichtungen. Die Behörden brachten die Gruppe auch mit der Explosion vom 1. März 2024 im Rameshwaram Cafe in Bengaluru in Verbindung, bei der ein ähnlicher Sprengsatz verwendet wurde. Beschlagnahmte Gegenstände und digitale Beweismittel deuteten auf eine ideologische Übereinstimmung mit dem Islamischen Staat hin, wenngleich eine direkte operative Verbindung nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden konnte.