Der Supreme Court nahm den mutmaßlichen Messerangriff eines Ehemanns auf seine Frau, die als Anwältin tätig ist, von Amts wegen zur Kenntnis und wies die Polizei von Delhi an, die Ermittlungen einem leitenden Beamten, vorzugsweise einer Frau, zu übertragen. Das Gericht ordnete eine Untersuchung an, warum Krankenhäuser die Behandlung der Frau verweigerten, und sprach ihr eine vorläufige Entschädigung in Höhe von 3 Lakh Rupien durch die NALSA zu. Zudem wurde das Wohlergehen ihrer drei minderjährigen Töchter unter behördliche Aufsicht gestellt.
Ein Senat unter dem Vorsitz von Chief Justice Surya Kant und Richter Joymalya Bagchi nahm am Montag von Amts wegen Kenntnis von dem Angriff auf die Anwältin Madhu Rajput, die an den Karkardooma-Gerichten tätig ist. Sie wiesen den Polizeikommissar von Delhi an, die Ermittlungen an einen "hinreichend leitenden Beamten, vorzugsweise eine Beamtin" zu übergeben. Rajput, 38, wurde am 22. April mutmaßlich von ihrem Ehemann Manoj Kumar, einem Bewohner von Sonia Vihar, mehrfach mit einem Messer angegriffen. Kumar wurde in der Nacht vom 25. auf den 26. April nach Einreichung eines FIR auf der Polizeistation Khajuri Khas festgenommen. Es wurden auch Vorwürfe gegen ihre Schwiegereltern erhoben, die sich auf der Flucht befinden. Das Opfer wurde in vier Krankenhäuser gebracht – das GTB Hospital, das Kailash Deepak Hospital, das RK Hospital und das Jag Pravesh Hospital –, wobei drei die Aufnahme verweigerten und eines nur Erste Hilfe leistete, bevor es sie weiterleitete. Sie wurde schließlich in das AIIMS Trauma Centre aufgenommen und später in ein privates Krankenhaus verlegt. Das Gericht ordnete eine Untersuchung der Verweigerung der Behandlung an. Die National Legal Services Authority wurde angewiesen, 3 Lakh Rupien als vorläufige Unterstützung für ihre Behandlung und die Betreuung ihrer drei Töchter im Alter von 12, 4 und 1 Jahr bereitzustellen. Das Verfahren wurde aufgrund eines Schreibens der als Amicus Curiae bestellten Anwältin Sneha Kalita eingeleitet. Die nächste Anhörung ist für den 11. Mai angesetzt.