Oberster Gerichtshof prüft Klage zu Gewaltausbrüchen nach der Wahl in Bengalen 2021

Der indische Supreme Court hat sich bereit erklärt, einen Antrag des Sanatani Sangsad zu prüfen, der auf die Gewalt in Westbengalen nach den Parlamentswahlen 2021 aufmerksam macht. Der Antrag fordert ein hochrangiges Überwachungskomitee unter dem Vorsitz eines pensionierten Richters des Supreme Court, um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Bundesstaat zu beaufsichtigen. Das Gericht wies den Antragsteller an, das CBI als Partei in das Verfahren einzubeziehen.

Ein vom Obersten Richter Indiens geleiteter Senat des Supreme Court hat zugestimmt, einen Antrag der Organisation Sanatani Sangsad zu prüfen. Die Klage verweist auf die Gewalt in Westbengalen nach den Parlamentswahlen 2021 und fordert die sofortige Bildung eines hochrangigen Überwachungskomitees unter dem Vorsitz eines pensionierten Richters des Supreme Court, um die Arbeit der Sicherheitsbehörden des Bundesstaates zu überwachen.

Der leitende Anwalt V Giril, der den Antragsteller vertritt, zitierte Daten, die der Untersuchungsausschuss der National Human Rights Commission vom Generaldirektor der Polizei in Westbengalen erhalten hatte. Zwischen dem 2. Mai 2021 und dem 20. Juni 2021 gingen insgesamt 1.934 Beschwerden ein, gegen die trotz der Nennung von 9.304 Personen lediglich 1.168 Strafanzeigen (FIRs) erstattet wurden. Es erfolgten nur 1.345 Festnahmen, was 2,88 % der Beschuldigten entspricht, von denen die meisten inzwischen wieder auf Kaution frei sind.

Der Untersuchungsausschuss besuchte 311 Orte und stellte fest, dass in 188 Fällen – also 60 % der Fälle – überhaupt keine Strafanzeigen erstattet worden waren. Selbst in den 123 Fällen, in denen FIRs eingereicht wurden, hat die Polizei in 33 Instanzen, das heißt in 27 % der Fälle, die Anklagepunkte durch Anwendung milderer Paragrafen abgeschwächt.

Das Gericht erinnerte daran, dass die Ermittlungen in einigen Fällen der Gewalt nach der Wahl bereits an das CBI übertragen wurden, und wies den Sanatani Sangsad an, die zentrale Ermittlungsbehörde als Partei in seine Petition aufzunehmen.

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