Indiens Oberster Gerichtshof wird am Samstag eine Klage des Trinamool Congress (TMC) anhören, der die Anordnung der Wahlkommission anfechtet, Mitarbeiter der Zentralregierung oder von öffentlichen Unternehmen (PSU) als Zählaufseher bei den Parlamentswahlen in Westbengalen einzusetzen. Die Partei bestreitet die Anordnung, die vor der Stimmenauszählung am 4. Mai mindestens einen solchen Angestellten pro Zähltisch vorschreibt. Der Calcutta High Court hatte das Gesuch des TMC zuvor abgewiesen.
Die Wahl für die 294 Sitze umfassende Versammlung von Westbengalen fand in zwei Phasen am 23. und 29. April statt, wobei die Stimmenauszählung für den 4. Mai angesetzt ist. Der zusätzliche leitende Wahlbeauftragte der Wahlkommission erließ am 30. April eine Anordnung, wonach mindestens eine Person unter den Zählaufsehern oder Assistenten an jedem Tisch ein Mitarbeiter der Zentralregierung oder eines öffentlichen Unternehmens (PSU) sein muss. Der TMC focht dies vor dem Obersten Gerichtshof an und argumentierte, die Anordnung sei willkürlich, überschreite die Befugnisse und sei diskriminierend. Die Partei macht geltend, dass dies die Fairness der Auszählung gefährden könnte, da das Personal der Zentralregierung einer politischen Partei untersteht und eine solche Regelung in vier anderen Bundesstaaten, in denen zeitgleich mit Bengalen gewählt wurde, nicht getroffen wurde. Das Gesuch des TMC besagt, dass dem zusätzlichen leitenden Wahlbeauftragten die Befugnis für eine solche Entscheidung fehle und die Richtlinien der Wahlkommission kein Personal der Zentralregierung vorschrieben. Der Calcutta High Court wies den Antrag am 30. April ab und erklärte: „Es liegt im Ermessen des Amtes der Wahlkommission von Indien, die Zählaufseher und Zählhilfen entweder aus dem Kreis der staatlichen Angestellten oder der Mitarbeiter der Zentralregierung zu ernennen. Dieses Gericht kann keine Rechtswidrigkeit feststellen…“ Das High Court verwies auf die Videoüberwachung, Mikro-Beobachter und die Agenten der Kandidaten als Sicherheitsvorkehrungen. Es stellte klar, dass jedes Fehlverhalten im Wege einer Wahlbeschwerde angefochten werden könne, und merkte ausdrücklich an: „Sollte der Kläger feststellen, dass während der Auszählung die Mitarbeiter der Zentralregierung... den Kandidaten der BJP bevorzugt haben, steht es dem Kläger frei, dies in einer Wahlbeschwerde anzufechten.“ Die Richter P.V. Narasimha und Joymalya Bagchi werden sich heute mit der Angelegenheit befassen, was Auswirkungen auf den Prozess am 4. Mai haben könnte.