Der Oberste Gerichtshof Indiens hat die Ministerpräsidentin von Westbengalen, Mamata Banerjee, am Dienstag gefragt, wie ihre rechtliche Reaktion aussehen würde, wenn ihre Partei bis 2030-2031 die Regierung an der Spitze des Staates stellen würde und ein oppositioneller Ministerpräsident eine Razzia einer Zentralbehörde behindern würde. Die Frage kam während einer Anhörung zur Petition der Enforcement Directorate (ED) bezüglich einer Störung bei einer Razzia im Januar auf. Das Gericht äußerte Bedenken hinsichtlich der Einmischung des Bundesstaates in zentrale Ermittlungen.
Am 24. März 2026 stellte ein Richtergremium des Obersten Gerichtshofs unter der Leitung von Richter Prashant Kumar Mishra der Ministerpräsidentin von Westbengalen, Mamata Banerjee, und ihrer Landesregierung eine hypothetische Frage. Als Reaktion auf deren Argumente, dass die Enforcement Directorate (ED) nicht direkt unter Berufung auf Artikel 32 wegen Verletzung von Grundrechten vor Gericht ziehen könne, fragte der Richter: „Was würden Sie tun, wenn sich die Situation umkehren würde? Im Jahr 2030-2031 kommen Sie an die Macht im Zentrum, und einer ihrer Ministerpräsidenten macht so etwas… Was wird Ihre Reaktion, Ihre rechtliche Reaktion sein?“ Die Frage richtete sich an den leitenden Anwalt Kalyan Bandhopadhyay, der gemeinsam mit Kapil Sibal für Banerjee auftrat. Er antwortete: „Wir müssen uns an das Gesetz halten.“ Die Petition der ED geht auf eine Razzia im Januar im Wohnsitz und in den Büros des I-PAC-Mitbegründers Pratik Jain zurück, den der Trinamool Congress – die Regierungspartei im vor Wahlen stehenden Westbengalen – für seine Wahlkampfstrategie konsultiert. Die ED behauptet, Banerjee sei eingedrungen, habe Papier- und digitale Beweise entfernt und fordert nun eine Untersuchung durch das CBI gegen sie und hochrangige Polizeibeamte. Das Gericht nahm Bezug auf eine unter Artikel 32 eingereichte Petition eines ED-Beamten, wobei Richter Mishra fragte: „Hören Beamte der ED auf, Bürger Indiens zu sein, nur weil sie zum fraglichen Zeitpunkt ein offizielles Amt innehaben? Kann ihnen jedes Unrecht angetan werden, ohne dass sie dieses Gericht nach Artikel 32 anrufen können?“ In einer früheren Anhörung hatte das Gremium gefragt, ob die ED-Beamten lediglich „zusehen und abwarten“ sollten, während Banerjee intervenierte. Der Bundesstaat argumentierte über die leitenden Anwälte A.M. Singhvi, Shyam Divan und Siddharth Luthra, dass die ED weder eine „juristische Person“ noch eine „natürliche oder rechtliche Person“ sei, die unter Artikel 32 antragsberechtigt wäre. Divan merkte an, dass es sich um eine Abteilung der Zentralregierung handele, die unter dem Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche keine Klagerechte besitze. Solicitor General Tushar Mehta betonte, die Ministerpräsidentin habe eine rechtmäßige Ermittlung im „übergeordneten öffentlichen Interesse“ behindert. Die Razzien stehen im Zusammenhang mit einem Kohleschmuggel-Fall im Wert von 2.742 Crore ₹.