Das Chhattisgarh High Court hat den Angeklagten in einem Vergewaltigungsfall von 2004 aus dem Distrikt Dhamtari freigesprochen und auf das Fehlen einer Penetration nach dem Recht vor 2013 verwiesen. Dieses Urteil stellt einen Rückschlag für Jahrzehnte des Fortschritts in der indischen Vergewaltigungs-Rechtsprechung dar.
Das Chhattisgarh High Court hat den Angeklagten in einem Vergewaltigungsfall von 2004 aus dem Distrikt Dhamtari freigesprochen und die vor-2013-Interpretation von Section 375 des Indian Penal Code angewandt, die Penetration als integralen Bestandteil der Straftat vorschrieb. Dieses Urteil stützt sich auf das Recht, wie es vor den Änderungen bestand, die durch die Gruppenvergewaltigung in Delhi im Dezember 2012 und die anschließenden bundesweiten Proteste ausgelöst wurden, die zu den Empfehlungen des Justice J S Verma-Komitees führten. Das Criminal Law (Amendment) Act von 2013 erweiterte die Definition von Vergewaltigung, betonte die Einwilligung und erkannte die Komplexitäten sexueller Gewalt an. Der Leitartikel bemerkt, dass das Urteil in enge Formalismen zurückfällt und möglicherweise die hypertechnische Prüfung wiederbelebt, die die Reformen zu beseitigen suchten. Der Bogen der Geschlechtergerechtigkeit in Indien war uneben, hat sich aber zunehmend von Technikalitäten entfernt, die Überlebende engen Prüfungen und moralischen Urteilen in patriarchalen institutionellen Rahmen aussetzen. Gerichtliche Rügen invasiver medizinischer Praktiken wie des verbotenen Zwei-Finger-Tests und die Haltung der Reformen von 2013, dass der Charakter oder die sexuelle Geschichte eines Opfers für die Strafverfolgung irrelevant ist, signalisieren einen Tonwechsel und die Anerkennung der vielen Formen sexueller Gewalt. Die zentrale Lehre aus diesem Urteil ist, dass Geschlechtergerechtigkeit keine Selbstzufriedenheit erlauben darf. Rechtliche Reformen müssen auf zeitgenössische Realitäten reagieren, einschließlich des Bedarfs an geschlechterneutralen Gesetzen zur sexuellen Gewalt, die Schäden jenseits binärer Rahmen oder die kontroverse Frage der ehelichen Vergewaltigung adressieren. Letztlich hängt das Engagement für Gerechtigkeit nicht nur von technischer Treue ab, sondern von der Konfrontation mit dem Schaden in seiner vollen Komplexität.