Der Oberste Gerichtshof hat vor der Nutzung von Vergewaltigungsvorwürfen nach gescheiterten einvernehmlichen Beziehungen gewarnt. Er bezeichnete einen solchen Missbrauch als große Belastung für die überlastete Justiz.
Eine Kammer des Obersten Gerichtshofs mit den Richtern BV Nagarathna und Ujjal Bhuyan hob Strafverfahren gegen einen Anwalt aus Chhattisgarh auf, der beschuldigt wurde, eine verheiratete Kollegin wiederholt auf falsche Heiratsversprechen hin vergewaltigt zu haben. Das Gericht urteilte, dass nicht jeder Bruch eines Heiratsversprechens eine Vergewaltigung darstellt; die Straftat liegt nur vor, wenn das Versprechen von Anfang an ausschließlich gegeben wurde, um sexuelle Zustimmung zu erlangen, ohne Absicht zur Erfüllung. Die Klägerin, eine 33-jährige Anwältin und verheiratete Mutter mit laufender Scheidung, behauptete eine körperliche Beziehung von September 2022 bis Januar 2025 aufgrund von Heiratszusagen. Sie gab eine Schwangerschaft und eine erzwungene Abtreibung an, was zu einer Anzeige im Februar 2025 nach IPC Abschnitt 376(2)(n) wegen wiederholter Vergewaltigung führte. Das Gericht stellte fest, dass sie währenddessen rechtlich verheiratet blieb, wodurch jedes Heiratsversprechen nach Abschnitt 5(i) des Hindu Marriage Act von 1955 nichtig ist, der Bigamie verbietet. Der Senior-Anwalt Sanjay R Hegde vertrat den Beschuldigten. Die Kammer merkte an, dass die Klägerin, selbst Anwältin, ihren Ehestatus von Anfang an offenlegte, was Täuschungsvorwürfe widersprüchlich macht. Unter Berufung auf Präzedenzfälle wie Prashant v. State of NCT of Delhi und Samadhan v. State of Maharashtra wiederholte sie, dass „ein bloßer Bruch einer Beziehung zwischen einvernehmlichen Partnern nicht zu Strafverfahren führen kann.“ Das Urteil betonte, dass solcher Missbrauch Vergewaltigung bagatellisiert, den Beschuldigten stigmatisiert und das Justizsystem belastet. Gerichte müssen echtes sexuelles Gewalt von verbitterten einvernehmlichen Beziehungen unterscheiden, die durch Streitigkeiten oder Meinungswechsel scheitern.