Der Oberste Gerichtshof hat die Regierung von Haryana gefragt, ob sie die Sanktion zur Anklage des Ashoka-University-Professors Ali Khan Mahmudabad wegen seiner Social-Media-Beiträge ablehnen wolle. Das Gericht drängte den Bundesstaat, eine mitfühlende Haltung einzunehmen.
Der Oberste Gerichtshof forderte am Dienstag die Regierung von Haryana auf, ihre Haltung zur Erteilung einer Sanktion zur Anklage des Ashoka-University-Professors Ali Khan Mahmudabad wegen seiner Social-Media-Beiträge im Zusammenhang mit Operation Sindoor zu klären. Eine von Oberrichter Surya Kant geführte Bank schlug dem Bundesstaat vor, einen mitfühlenden Ansatz zu wählen, und erklärte: „Sobald der Bundesstaat bereit ist, mitfühlend zu sein, müssen wir die Sache nicht mehr prüfen.“
Die Bank warnte den Professor davor, in Zukunft ähnliche Inhalte zu posten, und betonte seine Verantwortung, falls der Bundesstaat den Fall fallen lässt. Die Richter Surya Kant und Joymalya Bagchi sagten: „Wenn wir diesen Fall schließen, könnte er wieder anfangen zu posten. Wir sind sicher, dass der Kläger verantwortungsvoll handeln wird, wenn der Bundesstaat Großmut zeigt.“
Das Gericht stellte fest, dass eine Anklageschrift im August 2025 eingereicht wurde, die Sanktion nach den Bestimmungen des Bharatiya Nyaya Sanhita (BNS) jedoch seit über vier Monaten nicht erteilt worden sei. Mahmudabads Facebook-Beiträge vom 8. und 11. Mai lobten die Zurückhaltung des Militärs, warnten jedoch vor „Kriegstreiberei und performativem Patriotismus“, was zu Gegenreaktionen in den Sozialen Medien führte.
Der zusätzliche Generalstaatsanwalt SV Raju, der Haryana vertrat, beantragte Zeit für Anweisungen und wies darauf hin, dass ein Antrag auf Sanktion am 22. August 2025 gestellt, aber noch nicht genehmigt wurde. Die Anklage nach BNS-Abschnitten 196 (Hetze schüren), 197 (schädlich für die nationale Integrität) und 353 (öffentliche Störung) erfordert eine vorherige Genehmigung der Regierung gemäß Abschnitt 217(1).
Die Sache wurde für eine Verhandlung in sechs Wochen angesetzt. Der Senior-Anwalt Kapil Sibal, Vertreter des Klägers, äußerte Bedenken nur hinsichtlich der Zustimmung des Bundesstaats zur Anklage. Zwei FIRs wurden von der Vorsitzenden der Haryana Women Commission, Renu Bhatia, und einem lokalen Gram Pradhan eingereicht, die den Beiträgen vorwarfen, die Offizierinnen Colonel Sofiya Qureshi und Wing Commander Vyomika Singh zu diffamieren.
Das Gericht setzte die einstweilige Verfügung aus früheren Beschlüssen fort. Im August 2025 hob es das Verfahren in einem Fall auf und wies das Trial-Gericht an, im zweiten nicht fortzufahren. Mahmudabad wurde am 21. Mai 2025 gegen Kaution freigelassen und durfte Online-Meinungen äußern, außer zu sub judice Angelegenheiten.