Der Rajasthan High Court hat Teile seines Urteils vom 30. März, in denen der Transgender Persons (Protection of Rights) Amendment Act, 2026 kritisiert wurde, entfernt und erklärt, dass diese irrtümlich aufgenommen wurden. In einem klärenden Beschluss vom 2. April teilte das Gericht mit, dass die Bemerkungen weder beabsichtigt noch notwendig gewesen seien. Der Fall beruhte auf der Petition einer Transgender-Frau bei der Polizei von Rajasthan.
Ein Richtergremium des Rajasthan High Court unter der Leitung von Justice Arun Monga und Justice Yogendra Kumar Purohit erließ am 2. April einen klärenden Beschluss, mit dem Absätze aus dem Epilog seines Urteils vom 30. März gestrichen wurden. Diese Teile hatten den Transgender Persons (Protection of Rights) Amendment Act, 2026 dafür kritisiert, verfassungsrechtliche Garantien zur geschlechtlichen Selbstidentifikation aufzuweichen. Das Gericht erklärte: „Nachdem wir den Epilog noch einmal gelesen haben, scheint es, dass der folgende Text irrtümlich aufgenommen wurde, obwohl er weder beabsichtigt noch notwendig war.“
Die Petition wurde von Ganga Kumari eingereicht, einer Transgender-Frau, die bei der Polizei von Rajasthan arbeitet. Sie forderte horizontale Reservierungen für Transgender-Personen im öffentlichen Dienst und focht einen staatlichen Bescheid an, der alle Transgender-Personen in die Kategorie „Other Backward Classes“ (OBC) einstufte. Das Gericht stufte diese Klassifizierung als diskriminierend ein, da sie Transgender-Personen aus den Kategorien „Scheduled Castes“ (SC), „Scheduled Tribes“ (ST) und anderen Gruppen Leistungen entziehe, und bezeichnete sie als „bloße Augenwischerei“.
Das Gericht wies den Staat an, Transgender-Kandidaten in allen Reservierungskategorien eine zusätzliche Gewichtung von 3 % auf die Punktzahl zu gewähren, bis eine umfassende Richtlinie ausgearbeitet ist. Zudem ordnete es die Bildung eines Ausschusses an, der vom Hauptsekretär des Sozialhilfeministeriums geleitet wird und soziale Aktivisten sowie Vertreter der Transgender-Community umfasst, um die Marginalisierung zu bewerten.
Der Antrag, den gesamten Epilog zu streichen, wurde abgelehnt. Das Gericht hielt an seiner Auffassung fest, dass das Recht auf geschlechtliche Selbstidentifikation ein wesentlicher Aspekt der Menschenwürde gemäß den Artikeln 14, 15, 16 und 21 der Verfassung ist. Der Gesetzentwurf zur Änderung wurde letzte Woche vom Parlament verabschiedet und erhielt am 30. März die Zustimmung des Präsidenten.