Der Delhi High Court hat entschieden, dass Bewerber aus der wirtschaftlich schwächeren Schicht (EWS) bei Einstellungen im öffentlichen Dienst der Zentralregierung keine Gleichstellung mit SC/ST/OBC-Kandidaten bei der Anhebung der Altersgrenzen oder der Anzahl der Versuche beanspruchen können. Die Richter Anil Kshetarpal und Amit Mahajan stellten fest, dass sich die Benachteiligungen sozial benachteiligter und wirtschaftlich schwacher Schichten unterscheiden.
Ein Gremium des Delhi High Court wies Anträge von EWS-Bewerbern ab, die Altersermäßigungen und zusätzliche Versuche bei Einstellungsverfahren der Zentralregierung gefordert hatten. Die Richter Anil Kshetarpal und Amit Mahajan erklärten: „Die EWS-Kategorie kann keine automatische Gleichstellung mit SC/ST/OBC bei zusätzlichen Erwägungen wie Altersermäßigungen oder erhöhten Versuchen beanspruchen.“ Sie betonten, dass sich die Benachteiligungen sozial rückständiger Schichten von denen wirtschaftlich benachteiligter unterscheiden. Das Urteil erging am 17. April 2026 und verdeutlicht die Unterschiede zwischen sozialer Rückständigkeit und wirtschaftlicher Benachteiligung bei Vorteilen im Rahmen von Reservierungen.