Der Oberste Gerichtshof äußerte am Donnerstag die Sorge, dass häufige richterliche Eingriffe in religiöse Angelegenheiten die zivilisatorische Identität Indiens untergraben könnten, in der der Glaube tief mit der Gesellschaft verwurzelt bleibt.
Ein neunköpfiger Richterstab unter der Leitung von Oberster Richter Surya Kant hörte Argumente im Zusammenhang mit dem Fall um den Zutritt zum Sabarimala-Tempel sowie damit verbundene Fragen zur Gemeinschaft der Dawoodi Bohra.
Richterin B. V. Nagarathna merkte an, dass Religion eine Konstante in der indischen Gesellschaft bilde. Sie stellte die Frage, ob wiederholte Anfechtungen religiöser Praktiken vor Verfassungsgerichten dem zivilisatorischen Charakter der Nation schaden könnten.
Der leitende Anwalt Raju Ramachandran argumentierte, dass Praktiken der Exkommunikation grundlegende Rechte verletzen würden. Der Richterstab prüfte, ob solche Befugnisse unter Artikel 26(b) der Verfassung geschützt sind.
Richter M. M. Sundresh merkte an, dass Gerichte Gefahr laufen, in endlose Streitigkeiten hineingezogen zu werden, wenn jede religiöse Angelegenheit infrage gestellt wird. Die Anhörungen werden nächste Woche fortgesetzt.