Der Oberste Gerichtshof hat am Montag die Berufung des Anwalts Nilesh Ojha zurückgewiesen, der sich gegen ein Missachtungsverfahren des Bombay High Court aufgrund seiner Äußerungen über einen amtierenden Richter im Fall des Todes von Disha Salian gewehrt hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Einberufung einer Pressekonferenz zur Verbreitung solcher Vorwürfe für einen Anwalt unangemessen sei.
Der Oberste Gerichtshof wies die Berufung des Anwalts Nilesh Ojha zurück und entschied, dass die Abhaltung einer Pressekonferenz im Fall des Todes von Disha Salian, um Vorwürfe gegen einen Richter des Bombay High Court zu erheben, nicht auf die leichte Schulter genommen werden kann. Disha Salian, die ehemalige Managerin des Schauspielers Sushant Singh Rajput, wurde im Juni 2020 tot aufgefunden. Ojha, der ihren Vater Dinesh Salian vertrat, machte die Äußerungen am 1. April 2025 im Vorfeld eines Antrags auf eine Untersuchung des Todesfalls durch das CBI.
Der Richter schrieb an den Obersten Richter des Bombay High Court, was zu einer Aufforderung zur Stellungnahme (Show-cause notice) an Ojha führte. Seine Antwort enthielt weitere „herabwürdigende und skandalöse Unterstellungen“, was den High Court dazu veranlasste, ein strafrechtliches Missachtungsverfahren einzuleiten. Ojha wandte sich daraufhin an den Obersten Gerichtshof, um diese Entscheidung anzufechten.
Ein Richtergremium bestehend aus Vikram Nath und Sandeep Mehta erklärte: „Die Art und Weise, wie die Pressekonferenz einberufen und die Vorwürfe vorgebracht wurden, ist prima facie eines Mitglieds des Anwaltsberufs unwürdig.“ Richter Mehta fügte hinzu: „Ein Anwalt hat die gesteigerte Pflicht, die Würde der Institution zu wahren… Das öffentliche Vertrauen in die Justiz bildet ein unverzichtbares Fundament der Rechtsstaatlichkeit.“
Das Gericht merkte an, dass die Vorwürfe über bloße Rechts- oder Tatsachenirrtümer hinausgingen und einem amtierenden Richter Motive und mangelnde Unparteilichkeit unterstellten, was das Vertrauen in die Justizverwaltung untergrabe.