Oberster Gerichtshof weist Gachaguas Antrag ab, Impeachment-Verfahren zu stoppen

Der Oberste Gerichtshof Kenias hat den Antrag des ehemaligen Vizepräsidenten Rigathi Gachagua abgewiesen, sein Impeachment-Verfahren vor dem High Court zu stoppen. Das einstimmige Urteil kam von einem fünfköpfigen Richtergremium. Dies ermöglicht es dem Verfahren, ohne Einmischung fortzusetzen.

Der ehemalige Vizepräsident Rigathi Gachagua erlitt einen Rückschlag in seinem Impeachment-Kampf, als der Oberste Gerichtshof Kenias seinen Antrag ablehnte, das Verfahren vor dem High Court auszusetzen. Das Urteil vom 30. Januar 2026 wurde einstimmig von einem fünfköpfigen Richtergremium unter Leitung der Obersten Richterin Martha Koome gefällt, zusammen mit Vize-Oberster Richterin Philomena Mwilu sowie den Richtern Smokin Wanjala, Njoki Ndung’u und Isaac Lenaola. Der Oberste Gerichtshof klärte, dass er Stay-Orders nur für Verfahren vor dem Court of Appeal erteilen kann, nicht vor dem High Court. „Der erste Sammelantrag von Hon. Gachagua wird aus den Gründen abgewiesen, dass der Oberste Gerichtshof nur Verfahren vor dem Court of Appeal aussetzen kann und nicht vor dem High Court, wie beantragt“, hieß es im Urteil. Gachaguas erster Antrag zielte darauf ab, das Verfahren vor dem High Court zu stoppen, einen Berufung zu streichen und bestimmte Dokumente zu streichen. Der zweite Antrag, gestellt von der Nationalversammlung, zielte darauf ab, Gachaguas Kreuzberufung abzuweisen. Frühere Petitionen vor dem High Court hatten die Befugnis der Vize-Obersten Richterin zur Auswahl der Richter angefochten und deren Disqualifikation wegen mutmaßlicher Voreingenommenheit gefordert. Das High Court wies dies zurück und urteilte, dass die Vize-Oberste Richterin innerhalb ihrer administrativen Befugnisse gehandelt habe und keine Beweise für eine Disqualifikation vorliegen. Der Court of Appeal entschied später, dass die Auswahl von Bänken des High Court eine exklusive Befugnis der Obersten Richterin ist und im Allgemeinen nicht delegierbar. Er bestätigte die Entscheidung des High Court zur Disqualifikation und fand die Beweise unzureichend. Der Oberste Gerichtshof wies beide Anträge zurück und stellte fest, dass die fraglichen Dokumente für den Berufungs- und Kreuzberufungsprozess essenziell seien. „Die zu streichenden Dokumente sind integral für die Entscheidung des Berufungsverfahrens vor dem Obersten Gerichtshof und wurden sowohl vom High Court als auch vom Court of Appeal in ihrer Entscheidung des Streits erwähnt“, bestätigte der Gerichtshof. „Der zweite Antrag der Nationalversammlung wird abgewiesen, da die Kreuzberufung von Gachagua ebenfalls nicht in die Parameter einer Zusammenfassungsablehnung fällt“, fügte er hinzu. Dies ebnet den Weg für das ungehindert fortgesetzte Impeachment-Verfahren gegen Gachagua durch den Obersten Gerichtshof.

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