Das Verfassungsgericht Südafrikas hat entschieden, dass die Auslieferung von Moroadi Cholota aus den USA rechtswidrig war, ihr Strafverfahren jedoch fortgesetzt werden muss. Das Urteil klärt, dass die National Prosecuting Authority keine Befugnis hat, Auslieferungen zu beantragen, und weist diese Rolle der nationalen Exekutive zu. Dieses Urteil gibt laufenden Fällen eine Rettung und adressiert langjährige Rechtspraktiken.
Am 23. Januar 2025 fällte das Verfassungsgericht Südafrikas ein einstimmiges Urteil im Fall von Moroadi Cholota, der ehemaligen persönlichen Assistentin des ehemaligen Premier des Free State Ace Magashule. Cholota wurde im August 2024 aus den USA ausgeliefert, um Anklagen wegen Betrugs, Korruption, Diebstahls und Erpressung im Zusammenhang mit dem Asbestskandal über 255 Millionen Rand zu begegnen. Das Gericht unter Leitung des stellvertretenden Chefrichters Dunstan Mlambo hob ein Urteil des High Court im Free State auf, das ihr Verfahren gestoppt hatte, da der Auslieferungsantrag vom Director of Public Prosecutions und nicht von der nationalen Exekutive kam. Die Richter bestätigten, dass die Auslieferung rechtswidrig war, da die National Prosecuting Authority (NPA) keine Befugnis zu solchen Anträgen hat, die Außenbeziehungen und exekutive Befugnisse betreffen. Das Gericht betonte jedoch, dass dieser Verfahrensfehler die Strafgerichtsbarkeit nicht beeinträchtigt, es sei denn, er bringt die Rechtspflege in Misskredit. „Ein Gericht verliert seine Strafgerichtsbarkeit nur in Fällen, in denen deren Ausübung die Rechtspflege in Misskredit bringen würde“, hieß es im Urteil. Die Staatsanwälte hatten in gutem Glauben gehandelt und geglaubt, die notwendige Befugnis zu haben. NPA-Sprecherin Bulelwa Makeke begrüßte das Ergebnis und merkte an, es erlaube den Fokus auf andere Aspekte des Cholota-Falls. Das Urteil korrigiert auch eine Entscheidung des Supreme Court of Appeal und stellt klar, dass die Auslieferungsbefugnis der nationalen Exekutive im Allgemeinen obliegt, nicht nur dem Justizminister. Dies wahrt die Unabhängigkeit der Anklage und beschränkt die Rolle der NPA auf innerstaatliche Vorbereitungen. In einem verwandten Fall wies das Gericht den verspäteten Einspruch der NPA im Auslieferungskampf von Jonathan Schultz zurück, kritisierte Verzögerungen und verurteilte die NPA zu Kosten. Schultz hatte die jahrzehntelange Praxis der NPA bei Auslieferungen angefochten, was der Supreme Court of Appeal im Dezember 2024 bestätigt hatte. Die Entscheidung stellt sicher, dass zukünftige Anträge den richtigen Kanälen folgen, ohne frühere Fälle rückwirkend zu ungültig zu machen.