Mombasa-Gericht entlässt sieben KDF-Offiziere gegen Kaution

Ein Gericht in Mombasa hat sieben Offizieren der Kenya Defence Forces Kaution gewährt, die wegen des Handels mit Methamphetamin im Wert von 192 Millionen KSh angeklagt sind. Die Entscheidung folgte dem Eingeständnis der Anklage, dass die Ermittlungen noch unvollständig sind. Die Offiziere wurden jeweils gegen eine Kaution von 500.000 KSh freigelassen.

In einem Urteil des Gerichts in Mombasa wurden sieben KDF-Offizieren, die des Handels mit 25 Kilogramm Methamphetamin beschuldigt werden, Kaution gewährt. Die Offiziere wurden am 11. Dezember festgenommen und mit dem Diebstahl und der Umleitung von Betäubungsmitteln aus einem früher im Jahr beschlagnahmten Vorrat von 1.024 kg in Verbindung gebracht.

Am 22. Dezember teilte das Büro des Generalstaatsanwalts (ODPP) dem Gericht mit, dass die Ermittlungen noch laufen und auf einen Bericht des staatlichen Chemikers warten, der bis zum 3. Januar erwartet wird. Die DCI beantragte eine Verlängerung der Haft, da die beschlagnahmte Substanz zur Analyse geschickt worden sei.

Die Verteidigungsanwälte lehnten die Verlängerung ab und argumentierten, dass Verzögerungen bei der Beschaffung des Berichts keine unbefristete Haft rechtfertigen. Sie betonten, dass Anklagen wissenschaftliche Bestätigung durch Experten erfordern, da die Ankläger keine Befugnis haben, die Schmuggelware ohne diese zu klassifizieren.

Die leitende Hauptmagistratin Gladys Olimo lehnte den Antrag ab und erklärte: „Das Gericht wurde weiterhin mitgeteilt, dass der Bericht des staatlichen Analytikers bis zum 3. Januar bereit sein wird. Meiner besonnenen Ansicht nach ist dies kein ausreichender Grund, um die fortgesetzte Haft der Beschuldigten zu rechtfertigen. Das Gericht kann nicht in eine Haftanstalt umgewandelt werden, solange die Ermittlungen noch unvollständig sind. Daher lehnt das Gericht in Abwesenheit überzeugender Gründe, die vom Ankläger vorgebracht wurden, den Antrag auf Verlängerung der Frist ab.“

Das ODPP verteidigte seine Anklageentscheidung und behauptete, sie basiere strikt auf Fakten, Beweisen und Recht, erfülle verfassungsrechtliche Standards und schütze die Rechte der Angeklagten. Dieser Fall beleuchtet Herausforderungen in Kenias Drogenermittlungen, insbesondere die Abhängigkeit von Expertisenanalysen inmitten von Verzögerungen bei der Bearbeitung.

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