Oberlandesgericht stoppt öffentliche Ämter beim Einstellen privater Anwälte

Das Oberlandesgericht in Nakuru hat einen Befehl erlassen, der alle kenianischen öffentlichen Ämter daran hindert, private Anwaltskanzleien zu beauftragen. Die Aktivisten Okiya Omtatah und Dr. Magare Gikenyi haben das Gesuch eingereicht und argumentiert, dass es verfassungswidrig ist, Steuergelder für externe Anwälte auszugeben, wenn qualifiziertes juridisches Personal verfügbar ist. Der Verband der Anwälte Kenias hat das Urteil verurteilt.

Der Fall wurde von Okiya Omtatah Okoiti und Dr. Magare Gikenyi J. Benjamin eingereicht, die argumentieren, dass die Einstellung privater Anwälte öffentliche Mittel erschöpft und den Grundsätzen von Transparenz und Rechenschaftspflicht widerspricht. Das Gericht hat unter seinen Richtern die Angelegenheit als dringend eingestuft und konservative Anordnungen erlassen, die öffentliche Ämter daran hindern, Verträge mit externen Anwälten abzuschließen, bis das Gesuch verhandelt und entschieden ist. Es wies auch den Haushaltskontrolleur und andere öffentliche Beamte an, während dieser Periode keine Zahlungen für externe Rechtsdienstleistungen zu genehmigen. Der Befehl behandelt zentrale verfassungsrechtliche Fragen zur Verwaltung öffentlicher Mittel und ob die Beauftragung privater Anwälte den Grundsätzen von Fairness, Wettbewerbsfähigkeit und Kosteneffizienz in der kenianischen Verfassung widerspricht. Die Kläger fordern eine Erklärung, dass Artikel 156(7), der die Befugnisse des Generalstaatsanwalts detailliert, staatlichen Behörden nicht erlaubt, Rechtsarbeiten auszulagern. Sie behaupten, dass der Generalstaatsanwalt und andere öffentliche Rechtsbeamte wie Staatsanwälte und Bezirksanwälte ausreichen, um öffentliche Körperschaften in allen Angelegenheiten zu vertreten. Wird der Befehl aufrechterhalten, könnte er Grafschaften, Parastaatliche und Ministerien daran hindern, langjährige Vereinbarungen mit dem Anwaltsstand fortzusetzen. Kritiker warnen, dass diese gerichtliche Barriere laufende Fälle behindern könnte, die auf externe Expertise angewiesen sind. Als Reaktion auf das Urteil verurteilte der Verband der Anwälte Kenias (LSK) es prompt und nannte es „einen unüberlegten Angriff auf die Existenzgrundlage der Anwälte“. In einer Erklärung sagte LSK-Präsidentin Faith Odhiambo, die Entscheidung gefährde einen entscheidenden Sektor der kenianischen Wirtschaft, der Tausende von Rechtspraktikern unterstützt. Sie behauptete, dass öffentliche Körperschaften das Recht haben, externe Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, gemäß dem Gesetz über das Büro des Generalstaatsanwalts und dem Gesetz über das Büro des Bezirksanwalts, die öffentlichen Einrichtungen erlauben, private Anwälte bei Bedarf einzustellen. Sie merkte an, dass alle solchen Verträge den Beschaffungsregeln und Gebührenvorschriften nach kenianischem Recht entsprechen. „Wir sind schockiert über diesen Befehl, der Anwälten im ganzen Land die Möglichkeit nimmt, der Öffentlichkeit zu dienen“, sagte Odhiambo. „Der Anwaltsstand ist ein wesentlicher Teil des wirtschaftlichen Ökosystems des Landes, und diese Entscheidung droht, es zu destabilisieren.“ Der LSK kündigte unmittelbare rechtliche Schritte zur Rücknahme des Urteils an und warnte, dass es zu Verwirrung im öffentlichen Dienst führen und den Zugang zu professioneller Rechtsberatung schwächen könnte. Der Verband besteht darauf, dass die Beibehaltung privater Kanzleien manchmal unvermeidbar ist, insbesondere bei komplexen oder spezialisierten Fällen. Der Fall wird am 30. Januar 2026 vor Gericht zurückkehren für eine Verhandlung zwischen den Parteien, bei der alle Seiten ihre Positionen darlegen werden. Die Beklagten zählen über 70, einschließlich des Rates der Gouverneure, des Generalstaatsanwalts, aller Bezirksregierungen und mehrerer nationaler Behörden. Interessierte Parteien sind das Büro des Generalrevisors, das Büro des Haushaltskontrolleurs und das Katiba Institute.

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