Der Anwalt Samuel Borongo Nyamari hat beim High Court eine Petition eingereicht, um laute Musik in öffentlichen Verkehrsmitteln zu verbieten, da sie die verfassungsmäßigen Rechte der Fahrgäste verletze. Er argumentiert, dass die Praxis Lärmbelastung und psychische Folter verursache, insbesondere bei vulnerablen Gruppen. Die Petition richtet sich gegen Verstöße gegen die Artikel 42, 29, 46 und 43 der Verfassung.
Der Anwalt Samuel Borongo Nyamari aus Nairobi hat beim High Court eine Petition gegen die Matatu Owners Association, die National Transport and Safety Authority (NTSA), die National Environment Management Authority (NEMA) und den Generalstaatsanwalt eingereicht. Er gibt an, dass er in den letzten sechs Jahren auf Matatus für den täglichen Pendelverkehr angewiesen war und repetitive laute Musik ertragen musste, die den Frieden stört und Lärmbelastung verursacht.
Laut der Petition verstößt diese Praxis gegen das Recht auf eine saubere und gesunde Umwelt gemäß Artikel 42 der Verfassung, da übermäßiger Lärm als Umweltverschmutzung gilt. Sie verletzt auch die persönliche Freiheit und Sicherheit gemäß Artikel 29 und stellt psychische Folter sowie einen Angriff auf die Fahrgäste dar. Es werden Verbraucherrechte gemäß Artikel 46 angeführt, da Fahrgäste keine Vorwarnung über die Musik erhalten und somit keinen Zugang zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen oder informierten Entscheidungen haben.
Darüber hinaus argumentiert Nyamari, dass laute Musik das Recht auf Gesundheit gemäß Artikel 43 gefährdet, insbesondere für vulnerable Personen wie Säuglinge mit empfindlichen Ohren, ältere Menschen mit Hörproblemen, Kranke und Personen mit Autismus oder sensorischen Sensibilitäten. Er behauptet, dass Matatu-Betreiber diese Gruppen ignorieren und ahnungslose Pendler überfallen.
Nyamari fordert eine gerichtliche Feststellung, dass das Abspielen lauter Musik in öffentlichen Verkehrsmitteln verfassungswidrig ist, sowie ein Verbot davon. Er verlangt auch, dass NTSA, NEMA und andere ein solches Urteil durchsetzen. Das Gericht hat noch keine Anweisungen zur Verhandlung des Falls erteilt.