Der High Court von Chhattisgarh hat entschieden, dass Privatpersonen keine behördliche Genehmigung für religiöse Gebetstreffen in ihrem Zuhause benötigen, sofern dabei kein Gesetz verletzt wird. Das Gericht hob Polizeianordnungen gegen Antragsteller aus dem Distrikt Janjgir-Champa auf und wies die Behörden an, deren Bürgerrechte nicht zu beeinträchtigen.
Die Antragsteller, Einwohner des Dorfes Godhna im Distrikt Janjgir-Champa in Chhattisgarh, organisieren seit 2016 Gebetstreffen für Christen im ersten Stock ihres Wohnhauses. Sie machten geltend, dass die Polizei von Nawagarh sie behindere, indem sie ihnen dreimal Verfügungen zustellte, um sie von den Treffen abzuhalten, sowie durch den Gram Panchayat, der eine zuvor erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung widerrufen hatte. Die Antragsteller argumentierten, dies verstoße gegen Artikel 19 der indischen Verfassung. Der staatliche Anwalt bat um Zeit für eine Stellungnahme und verwies auf laufende Strafverfahren gegen die Antragsteller, deren Zeit in Haft sowie auf die Tatsache, dass sie für die Treffen niemals eine Genehmigung beantragt hatten. Richter Naresh Kumar Chandravanshi lehnte eine Fristverlängerung für den Staat ab und hob die polizeilichen Verfügungen auf. Das Gericht erklärte: „Die Antragsteller sind eingetragene Eigentümer des Grundstücks, auf dem sie ‚Gebetstreffen‘ für Anhänger des Christentums in ihrem Wohnhaus abhielten … Zudem besteht keine Notwendigkeit, eine vorherige Genehmigung einer Behörde für die Durchführung von Gebeten oder Gebetstreffen einzuholen, wenn diese ohne Gesetzesverstoß organisiert werden … Folglich sind die Antragsgegner bzw. die Polizeibehörden angewiesen, die Bürgerrechte der Antragsteller nicht zu beeinträchtigen und sie nicht unter dem Deckmantel von Ermittlungen zu belästigen.“