Vier Familien in Jharkhand-Dorf wegen Konversion zum Christentum boykottiert

Im Dorf Haldi Pokhar im Distrikt West Singhbhum in Jharkhand wurden vier Familien nach der Annahme des Christentums mit einem Sozialboykott belegt. Die Dorfbewohner verwehrten ihnen den Zugang zum Dorfteich, Brunnen, Handpumpe, Geschäften sowie das Sammeln von Feuerholz und Blättern aus dem Wald. Polizei und Einnahmebeamte griffen ein und lösten das Problem durch eine Dorfversammlung.

Im Dorf Haldi Pokhar im Block Jagannathpur im Distrikt West Singhbhum in Jharkhand stießen vier Familien nach ihrer Konversion zum Christentum auf einen Sozialboykott, der ihren Zugang zu gemeinsamen Wasserquellen, Waldprodukten und anderen öffentlichen Einrichtungen einschränkte. Drei Familien hatten sich zuvor konvertiert, doch die Spannungen eskalierten nach der jüngsten Konversion weiterer Mitglieder der vierten Familie. Dorfbewohner, die dem Sarna-Glauben anhängen, rechtfertigten die Maßnahme als Mittel zum Schutz ihrer Religion, Kultur und ihres traditionellen Glaubenssystems und warnten, dass anhaltende Konversionen ihrem Waldgott, den kulturellen Praktiken und der sozialen Struktur schaden könnten. Das Problem wurde am Samstag bekannt, was Polizei und Einnahmebeamte der Polizeistation Kumardungi zum Eingreifen veranlasste. Der Leiter der Station, Ranjit Oraon, führte ein Team ins Dorf und berief eine Versammlung mit beiden Seiten ein, einschließlich des Dorfältesten (Munda) und der Kreisbeamtin Mukta Soren. Oraon erklärte: „Wir sind selbst ins Dorf gegangen und haben mit allen gesprochen. Das gesamte Dorf wurde einberufen, einschließlich des Dorf-Munda. Die Kreisbeamtin war ebenfalls anwesend. Allen wurde klargemacht, dass Sozialboykott strafbar ist.“ Er betonte, dass ein Wiederholung zu einer FIR führen würde. „Ihnen wurde gesagt, dass der Munda das gesamte Dorf vertritt, nicht eine bestimmte Gemeinschaft. Wir arbeiten nach der Verfassung, nicht für Einzelpersonen oder Gruppen“, fügte er hinzu. Oraon riet beiden Seiten, keine Eigeninitiative zu ergreifen, und bei Problemen sofort die Polizei zu kontaktieren, und wies auf die schlechte Telefonverbindung in der abgelegenen Gegend hin. Kreisbeamtin Mukta Soren bestätigte, dass Diskriminierung auf religiöser Grundlage illegal und verfassungswidrig ist und die Behörden die Lage genau beobachten. Die Dorfbewohner berichteten jedoch, dass die Einigung den Konvertierten den Zugang zu Hauptöffentlichkeitsanlagen erspart, aber den Zugriff auf einen separaten Brunnen gegenüber ihren Häusern erlaubt. Das Eingreifen unterstreicht anhaltende Spannungen um religiöse Konversionen in Stammesgebieten und hebt die Notwendigkeit verfassungsrechtlicher Schutzmaßnahmen inmitten kultureller Konflikte hervor.

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