Das Collegium des indischen Supreme Court hat die Beförderung von vier Oberrichtern der High Courts sowie der erfahrenen Anwältin V Mohana zu Richtern am obersten Gerichtshof empfohlen.
Das unter dem Vorsitz des Chief Justice of India Surya Kant stehende Collegium traf die Empfehlungen während der Sitzungen am 22. und 27. Mai. Zu den Namen gehören der Oberrichter des Punjab and Haryana High Court Sheel Nagu, der Oberrichter des Bombay High Court Shree Chandrashekhar, der Oberrichter des Madhya Pradesh High Court Sanjeev Sachdeva sowie der Oberrichter des High Court von Jammu und Kashmir und Ladakh Arun Palli.
Ebenfalls empfohlen wurde die erfahrene Anwältin V Mohana, die im April 2015 vom Supreme Court ernannt wurde. Sollte die Regierung zustimmen, würde ihre Ernennung die Anzahl der Richterinnen am Gerichtshof nach Richterin B V Nagarathna auf zwei erhöhen. Sie wäre die zweite Frau aus der Anwaltschaft nach Richterin Indu Malhotra, die für dieses Amt vorgeschlagen wurde.
Der Supreme Court verfügt derzeit über eine Arbeitsstärke von 32 Richtern. Im März hatte Chief Justice Kant eine Erhöhung der genehmigten Stärke von 34 auf 38 Richter empfohlen. Die Regierung billigte dies am 5. Mai durch den Supreme Court (Number of Judges) Amendment Bill, 2026.