Der Oberste Gerichtshof deutete am 9. Juli an, dass eine Berufung der Regierung von Meghalaya gegen die auf Kaution erfolgte Freilassung von Sonam Raghuvanshi möglicherweise an ein größeres Richtergremium verwiesen werden muss. Der Fall betrifft widersprüchliche Urteile darüber, ob die Haftgründe schriftlich mitgeteilt werden müssen.
Ein Gremium aus den Richtern Manoj Misra und Shree Chandrashekhar hörte die Berufung des Bundesstaates gegen eine Entscheidung des High Court von Meghalaya vom 29. Juni an. Dieses Urteil hatte die Kautionsentscheidung zugunsten von Frau Raghuvanshi mit der Begründung bestätigt, dass die Polizei die Gründe für ihre Verhaftung nicht ordnungsgemäß mitgeteilt habe. Das Gremium stellte widersprüchliche Präzedenzfälle fest. Während im Fall Pankaj Bansal gegen Union of India (2023) eine schriftliche Mitteilung gefordert wurde, entschied das Gericht im Fall Vihaan Kumar gegen State of Haryana (2025), dass eine schriftliche Begründung nicht immer praktikabel sei. Im Fall Mihir Rajesh Shah gegen State of Maharashtra (2025) wurde die Notwendigkeit schriftlicher Gründe in einer für den Beschuldigten verständlichen Sprache erneut bekräftigt. Generalstaatsanwalt Tushar Mehta erklärte vor Gericht, dass schriftliche Gründe vorgelegt worden seien, wobei lediglich ein Tippfehler vorliege, da Paragraf 403 anstelle von Paragraf 103 des Bharatiya Nyaya Sanhita aufgeführt wurde. Die Verteidigung argumentierte, dass dem Dokument die tatsächlichen Einzelheiten fehlten. Das Gremium forderte schriftliche Stellungnahmen sowie die Originaldokumente an und setzte den Fall für den 14. Juli auf die Tagesordnung.