Der Oberste Gerichtshof wies die Streitkräfte am Dienstag an, anspruchsberechtigten Offizierinnen eine Festanstellung zu gewähren. Zudem ordnete das Gericht volle Rentenbezüge für bereits ausgeschiedene Offizierinnen an, indem es so verfuhr, als hätten diese 20 Jahre qualifizierten Dienst geleistet. Die Renten werden entsprechend festgelegt, wobei Nachzahlungen ab dem 1. Januar 2025 fällig sind.
Ein Richtergremium unter der Leitung des Obersten Richters Surya Kant, dem auch die Richter Ujjal Bhuyan und N. K. Singh angehören, fällte drei separate, aber miteinander zusammenhängende Urteile. Dies markiert das jüngste Kapitel in einem langen Rechtsstreit um die Gleichstellung der Geschlechter bei den Streitkräften. Das Gericht hob systemische Mängel und strukturelle Voreingenommenheit bei der Beurteilung von Offizierinnen mit befristeter Dienstzeit (Short Service Commission Women Officers, SSCWO) für eine Festanstellung bei Heer, Marine und Luftwaffe hervor. Die richtungsweisenden Urteile des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2020 in den Fällen „Secretary, Ministry of Defence gegen Babita Puniya“ und „Union of India gegen Annie Nagaraja“ hatten vorgeschrieben, Frauen bei der Festanstellung den Männern gleichzustellen. Nachfolgende Auswahlgremien wiesen jedoch viele Frauen ab, was zu weiteren Anfechtungen führte. Das Gericht stellte fest, dass vertrauliche Jahresberichte (Annual Confidential Reports, ACRs) vor Jahren willkürlich bewertet wurden, als die Richtlinien Frauen noch von einer Festanstellung ausschlossen, was zu durchgehend schlechteren Bewertungen führte. Oberster Richter Kant merkte an: „Die kumulative Folge war ein systemisches Muster, bei dem Offizierinnen... durchweg schlechtere Bewertungen erhielten, nicht aufgrund mangelnder Leistung, sondern aufgrund des Fehlens jeglicher wahrnehmbarer Karriereperspektive.“ Offizierinnen des Heeres wurden bestimmte Ernennungen und karrierefördernde Lehrgänge verwehrt. Die Luftwaffe wandte neue Kriterien der Richtlinie von 2019 an. Die Marine legte keine Bewertungsdetails offen. Das Gericht wies Vakanzobergrenzen als Schutzbehauptung zurück und hielt fest, dass die Einbeziehung von SSCWOs in die Prüfung für eine Festanstellung eine verfassungsmäßige Verpflichtung und kein Ermessensspielraum sei. Es ordnete die Festanstellung für berechtigte Offizierinnen sowie volle Renten für die ausgeschiedenen an, wobei Nachzahlungen ab dem 1. Januar 2025 zu leisten sind.