Der Oberste Gerichtshof Indiens hat am 11. März entschieden, dass allein das Einkommen der Eltern nicht bestimmen kann, ob ein OBC-Kandidat zur creamy layer gehört, insbesondere bei denen, deren Eltern in öffentlichen Sektorunternehmen oder privater Beschäftigung arbeiten. Dieses Urteil klärt eine langjährige Verwirrung über die Berechnung des Einkommens für die Reservierungsberücksichtigung. Es bringt Erleichterung für betroffene Kandidaten der Zivildienstprüfungen seit 2015.
Der Oberste Gerichtshof hat am 11. März sein Urteil in einem Fall gefällt, der Kandidaten der Other Backward Classes (OBC) betrifft, die in den Zivildienstprüfungen ab 2015 ausgewählt wurden. Diese Kandidaten argumentierten, dass der Einkommen/Vermögen-Test fehlerhaft angewandt wurde, um sie von den Vorteilen der OBC-Quote auszuschließen. Das Urteil beruht auf dem Indra Sawhney-Urteil von 1992, das das Konzept der creamy layer einführte, um sozial und wirtschaftlich fortschrittliche OBC-Familien von Reservierungen auszuschließen. Die Abteilung für Personal und Ausbildung (DoPT) erließ im September 1993 ein Amtsmemorandum, das Ausschlusskriterien festlegte. Dazu gehörten Kinder von Inhabern verfassungsmäßiger Positionen, Class-I- und Class-II-Beamten der Regierung sowie Angehörigen der Streitkräfte oberhalb bestimmter Ränge. Für andere, wie Angestellte in Berufen, im Handel oder Eltern in zentralen oder staatlichen öffentlichen Sektorunternehmen (PSUs) ohne festgelegte Äquivalenz der Posten zu Regierungsämtern, wurde ein Einkommen/Vermögen-Test angewendet. Das Memorandum von 1993 legte die anfängliche Einkommensschwelle bei Rs 1 Lakh jährlich fest, wobei Gehalt und landwirtschaftliches Einkommen ausgenommen wurden; diese wurde 2017 auf Rs 8 Lakh angehoben. Ein DoPT-Schreiben von 2004 schlug jedoch vor, Gehaltseinkommen bei PSU-Mitarbeitern einzubeziehen, was zu Verwirrung führte. Eine eidesstattliche Erklärung von 2020 verschleierte die Anwendung weiter. Die Richter P.S. Narasimha und R. Mahadevan stellten fest, dass bis zur Festlegung einer Postenäquivalenz der Einkommen/Vermögen-Test als Restkriterium gilt, Gehalt und landwirtschaftliche Einkünfte jedoch gemäß dem Memorandum von 1993 ausgeschlossen bleiben. Das Gericht kritisierte das Schreiben von 2004 dafür, die Frage zu verdunkeln und eine feindselige Diskriminierung zwischen Kindern von Regierungs- und PSU-Mitarbeitern zu erzeugen. „Die Behandlung der Kinder von in PSUs oder privater Beschäftigung tätigen Personen ... allein auf Basis ihres aus Gehältern stammenden Einkommens ... würde zweifellos zu feindseliger Diskriminierung führen“, hieß es im Urteil. Es weist an, supernumeräre Posten zu schaffen, um geeignete Kandidaten unterzubringen, was etwa 100 betroffenen Personen und zukünftigen Bewerbern zugutekommt.