NDTV
Das Oberste Gericht in Delhi hat die gegen die NDTV-Gründer Prannoy Roy und Radhika Roy erlassenen Ausweisungsbeschlüsse aufgehoben, da es ihre verlängerte Vollstreckung für unverhältnismäßig und willkürlich hält. Richter Sachin Datta entschied, dass sie das Grundrecht auf Auslandsreisen nach Artikel 21 der Verfassung in ungerechtfertigter Weise einschränken. Das Gericht wies das Paar an, uneingeschränkt mit den Ermittlungsbehörden zusammenzuarbeiten.