Oberster Gerichtshof weist Revisionsantrag der NHAI zur Entschädigung für Autobahnprojekte zurück

Indiens Oberster Gerichtshof hat am Mittwoch eine Überprüfung seines Urteils abgelehnt, das Grundeigentümern gemäß dem National Highways Act Entschädigungszahlungen und Zinsen zuspricht. Das Gericht legte den 28. März 2008 als Stichtag fest. Trotz einer finanziellen Belastung von 29.000 Crore Rupien wies das Gericht den Antrag der NHAI ab.

Neu-Delhi: Ein Senat des Obersten Gerichtshofs unter der Leitung des indischen Generalrichters Surya Kant und des Richters Ujjal Bhuyan wies am Mittwoch den Revisionsantrag der National Highways Authority of India (NHAI) zurück. Das Gericht bestätigte sein Urteil von 2019 sowie den Beschluss vom 4. Februar 2025 und bekräftigte den Anspruch von Grundeigentümern auf Entschädigungszahlungen und Zinsen gemäß dem National Highways Act von 1956, ungeachtet der Enteignungen im Rahmen dieses speziellen Systems. In dem vom Generalrichter verfassten Urteil wurde festgehalten, dass die finanziellen Auswirkungen in Höhe von 29.000 Crore Rupien das verfassungsmäßige Recht auf eine gerechte Entschädigung nicht außer Kraft setzen können. Die NHAI hatte ihre Schätzung der Verbindlichkeiten aufgrund eines Schreibfehlers von einem zuvor niedrigeren Wert nach oben korrigiert, doch das Gericht entschied, dass eine solche Steigerung keine Revision rechtfertigt. Es nahm Bezug auf das Urteil von 2019 im Fall Union of India gegen Tarsem Singh, welches Abschnitt 3J des Gesetzes, der diese Leistungen verweigerte, für unwirksam erklärte. Grundeigentümer, deren Land zwischen 1997 und 2015 erworben wurde, haben Anspruch auf Gleichbehandlung gemäß dem Land Acquisition Act von 1894 und der Regelung von 2013. Der Senat legte den 28. März 2008 – das Datum des Urteils des Punjab and Haryana High Court im Fall Golden Iron & Steel Forgings – als Stichtag fest. Nur Ansprüche, die an oder nach diesem Datum bei Behörden, Schiedsrichtern oder Gerichten anhängig waren, haben Anspruch auf Entschädigungszahlungen, Zinsen und Zinsen auf die Entschädigung. Bei verspäteten Forderungen fallen Zinsen erst ab dem Datum der Einreichung an. Vor dem 28. März 2008 abgeschlossene Verfahren können nicht wiederaufgenommen werden. Das Gericht hob bestimmte Urteile von Obergerichten auf, verwies diese zur Neuberechnung zurück und untersagte die Rückforderung bereits ausgezahlter Beträge.

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