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Das Finanzministerium Kolumbiens hat ein zur Kommentierung vorgestelltes Dekret veröffentlicht, das die 1,5 %-Vorenthaltung an der Quelle bei Einkäufen mit Debit- und Kreditkarten abschafft. Diese Änderung hebt jedoch nicht die durch Gesetz vorgesehenen Vorenthaltungen auf. Das Dokument klärt, dass solche Zahlungen nicht der Vorenthaltung für die Einkommensteuer unterliegen.

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