Das Finanzministerium Kolumbiens hat ein zur Kommentierung vorgestelltes Dekret veröffentlicht, das die 1,5 %-Vorenthaltung an der Quelle bei Einkäufen mit Debit- und Kreditkarten abschafft. Diese Änderung hebt jedoch nicht die durch Gesetz vorgesehenen Vorenthaltungen auf. Das Dokument klärt, dass solche Zahlungen nicht der Vorenthaltung für die Einkommensteuer unterliegen.
Nach der Ankündigung der Erwartung Ende letzten Jahres hat das Finanzministerium Kolumbiens endlich das zur Kommentierung vorgestellte Dekret veröffentlicht, das die 1,5 %-Vorenthaltung an der Quelle bei Einkäufen mit Debit- und Kreditkarten abschafft. Diese Maßnahme zielt darauf ab, elektronische Zahlungen zu vereinfachen, die einen bedeutenden steuerpflichtigen Ertrag darstellen. Das Dokument, herausgegeben vom Wirtschaftsressort, legt fest, dass Zahlungen oder Gutschriften auf Konto im Zusammenhang mit diesen Einkäufen nicht der Vorenthaltung an der Quelle für Zwecke der Einkommensteuer unterliegen. Andere spezielle Vorenthaltungen bleiben jedoch bestehen. Wie im Dekret festgehalten: „Wenn die Zahlungen oder Gutschriften auf Konto, auf die sich dieser Artikel bezieht, Käufe von Waren oder Dienstleistungen betreffen, für die Sonderregelungen Vorenthaltungssteuersätze an der Quelle oberhalb von 0 % unabhängig von der Zahlungsweise festlegen, gelten die in den jeweiligen Regelungen vorgesehenen Sätze, und die Vorenthaltungsagenten, die die Zahlung oder Gutschrift auf Konto vornehmen, müssen entsprechend vorenthalten.“ Zusätzlich legt das Dekret fest, dass bei der Berechnung der Vorenthaltungsgrundlage Werte anderer Steuern, Gebühren und Abgaben, die in den Zahlungen enthalten sind, abgezogen werden, sofern die Begünstigten dafür verantwortlich oder Einzieher sind. Diese Veröffentlichung vom 27. Januar 2026 lädt zu öffentlichen Kommentaren ein und könnte den E-Commerce sowie die Nutzung von Karten in täglichen Transaktionen positiv beeinflussen, indem sie die finanzielle Inklusion fördert, ohne bestehende steuerliche Verpflichtungen zu ändern.