Mitgift
Das Berufungsgericht von Nyeri hat entschieden, dass einem Vater das Umgangsrecht für sein Kind nicht wegen einer ausstehenden Mitgift verweigert werden darf. Der Fall stellte den biologischen Vater gegen die Großeltern des Kindes, die sich nach dem Tod der Mutter bei der Geburt um die Minderjährige gekümmert hatten. Die Richter stellten das Kindeswohl und die gesetzlichen Rechte des Vaters in den Vordergrund.