Das Berufungsgericht von Nyeri hat entschieden, dass einem Vater das volle Sorgerecht für seine Tochter nicht aufgrund eines ausstehenden Brautpreises oder unvollständiger kultureller Rituale verwehrt werden darf, da das Kindeswohl Vorrang hat. Die Entscheidung vom 27. März 2026 bestätigte das Urteil des High Court, das dem leiblichen Vater das Sorgerecht gegenüber den mütterlichen Großeltern zusprach, welche das 2014 geborene Mädchen nach dem Tod der Mutter bei der Geburt aufgezogen hatten.
Das Mädchen wurde 2014 geboren, wobei die Mutter bei der Geburt verstarb. Die mütterlichen Großeltern zogen sie vom Säuglingsalter an auf, während der Vater Unterstützung in Form von Geld, Lebensmitteln, Krankenversicherung und regelmäßigen Besuchen leistete. Anfangs erlaubte er den Großeltern, sich um sie zu kümmern, während er die Krankenhausrechnungen und Bestattungskosten übernahm.
Die Spannungen eskalierten, als der Vater nach seiner Wiederheirat und einer beruflichen Stabilisierung das volle Sorgerecht anstrebte. Die Großeltern widersetzten sich und forderten die vollständige Zahlung des Brautpreises sowie den Abschluss ritueller Zeremonien, wobei sie trotz seiner Zahlungen in der vereinbarten Höhe unbeständige Unterstützung und kulturelle Versäumnisse geltend machten.
Im Jahr 2017 entschied das Jugendgericht von Kerugoya, dass das Mädchen bis zum Alter von 11 Jahren bei den Großeltern bleiben solle, und gewährte dem Vater ein Besuchsrecht. Der High Court hob dies im Jahr 2020 auf und sprach ihm das alleinige Sorgerecht zu.
Am 27. März 2026 bestätigte das Berufungsgericht in Nyeri die Entscheidung des High Court. "Ich stelle fest, dass der Berufungskläger als unbestrittener Vater der Minderjährigen die richtige Person für das rechtliche und tatsächliche Sorgerecht ist. Es ist nicht nur moralisch falsch, sondern rechtswidrig, einem Vater, der lebt und bereitwillig die Pflege seines Kindes übernehmen möchte, dies zu verwehren", entschied das Gericht.
"Er ist nicht nur geeignet, sondern hat auch bewiesen, dass er über einen stabilen Arbeitsplatz und ein Einkommen verfügt, was sicherstellt, dass die Minderjährige ein gutes Leben führen kann. Es gibt absolut keinen Grund, ihr elterliche Liebe und Fürsorge vorzuenthalten", fügte das Gericht hinzu. Die Richter betonten, dass kulturelle Praktiken wie eine Mitgift die verfassungsmäßigen Rechte des Kindes oder die gesetzlichen Ansprüche eines lebenden Elternteils gemäß der Verfassung und dem Children Act nicht außer Kraft setzen können.