Berufungsgericht hebt Abtreibungsurteil von 2022 auf

Kenias Berufungsgericht hat entschieden, dass Abtreibung kein Grundrecht gemäß der Verfassung ist, und damit eine Entscheidung des High Court aus dem Jahr 2022 aufgehoben. Ein aus drei Richtern bestehendes Gremium in Malindi ließ Schwangerschaftsabbrüche nur dann zu, wenn ein qualifizierter Arzt ein ernstes Risiko für das Leben der werdenden Mutter feststellt.

Das Berufungsgericht verkündete sein Urteil am 24. April 2026 in Malindi und hob damit die Entscheidung des High Court von Malindi vom 24. März 2022 durch Richter R. Nyakundi auf. Die Richter Gatembu Kairu, Kibaya Laibuta und Grace Ngenye entschieden, dass Abtreibung weiterhin illegal bleibt, außer in den von der Verfassung erlaubten Fällen.

Die Entscheidung stützt sich auf Artikel 26 der Verfassung, der besagt, dass das Recht auf Leben mit der Empfängnis beginnt. „Demnach ist Abtreibung kein durch die Verfassung garantiertes Grundrecht“, erklärten die Richter. Das Gericht stellte fest, dass die Verfassung kein absolutes Verbot auferlegt, sondern enge Ausnahmen zulässt, etwa bei Notfallbehandlungen, einem Risiko für das Leben oder die Gesundheit der Mutter oder wie durch andere Gesetze gestattet.

Das Urteil resultiert aus zusammengefassten Berufungen des Staates und anderer Parteien gegen die Entscheidung von 2022, die den Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungsdiensten erweitert hatte. Das Berufungsgericht ordnete die Wiederaufnahme der Strafverfahren vor dem Senior Principal Magistrate’s Court in Kilifi (Strafsachen Nr. 395 und 396 von 2019) zur Verhandlung und Entscheidung in der Sache an.

Ein Bericht des Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2025 ergab, dass zwischen 2003 und 2004 über 792.000 induzierte Abtreibungen vorgenommen wurden, was 57,3 pro 1.000 Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren entspricht. Etwa 80 Prozent der betroffenen Frauen waren verheiratet oder lebten in einer Lebensgemeinschaft, und 65 Prozent hatten bereits zuvor ein Kind geboren.

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